15-05-2013, 03:30
(14-05-2013, 09:48)Ekkard schrieb: Es geht nicht um Anklage, sondern um zweierlei "Gottesrecht". Aber bitte, wenn du antike Sprache modern interpretieren willst, kann dich niemand davon abhalten. Sinnvoll finde ich diese Vorgehensweise allerdings nicht. Aber ich kann damit leben.Gott weiss selbst nicht was er will. die Erbsünde über die 4.te
Generation hat er selbst ausgeschlossen.
Einerseits heißt es zwar im ersten Gebot: „Bei denen, die mir feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation.“
Gegenbeweise:
„Väter sollen nicht für ihre Söhne und Söhne nicht für ihre Väter mit dem Tod bestraft werden. Jeder soll nur für sein eigenes Verbrechen mit dem Tod bestraft werden.“ (Bibel: Deuteronomium 24, 16).
Ebenso: Bibel: 2. Könige 14, 6: „Die Väter sollen nicht für ihre Söhne und die Söhne nicht für ihre Väter mit dem Tod bestraft werden , sondern jeder soll nur für sein eignes Verbrechen sterben.“
Jeremia 31, 29 + 30: „In jenen Tagen sagt man nicht mehr: Die Väter haben saure Trauben gegessen und den Söhnen werden die Zähne stumpf. Nein, jeder stirbt nur für seine eigene Schuld; nur dem, der die sauren Trauben isst, werden die Zähne stumpf.“
„Nur wer sündigt, soll sterben. Ein Sohn soll nicht die Schuld seines Vaters tragen und ein Vater nicht die Schuld seines Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem Gerechten zugute. Und die Schuld lastet nur auf dem Schuldigen. „(Bibel: Ezechiel: 18. 20)
Jeder soll für eigene Verbrechen sühnen, nicht für ererbte Fehlanlagen.
Gut das sich nur Gläubige mit sowas in ihrem Leben belasten,
warum auch immer.
Sippenhaft gilt also für Niemand,Erbsünde genauso.