14-05-2013, 09:48
(13-05-2013, 21:05)Ekkard schrieb: ... Früher war eindeutig die männliche Pluralform geschlechtsneutral, ...
(14-05-2013, 00:36)Harpya schrieb: Sehe ich bischen anders, die galten so wenig, das sie garnicht als sündenfähig ... bemerkt wurden......, aber wenn sie "fremdgingen" war die Sünde immerhin so groß, dass ihnen Steinigung drohte.
(14-05-2013, 00:36)Harpya schrieb: Rückwirkend anklagen gilt nicht.Es geht nicht um Anklage, sondern um zweierlei "Gottesrecht". Aber bitte, wenn du antike Sprache modern interpretieren willst, kann dich niemand davon abhalten. Sinnvoll finde ich diese Vorgehensweise allerdings nicht. Aber ich kann damit leben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard