25-01-2013, 21:17
Ist mal formaljuristisch ne interesante Frage: Mit Welchem Recht maßt sich Gott "J" an, unabhängig von der von anderen Glaubensgemeinschaften postulierten Existenz anderer Götter, eine einseitig bindende Vertragsregelung zu formulieren, bindend gegenüber Nachfahren bis in die X´te Generation?
Aut viam inveniam aut faciam

