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Drohungen zur Erzwingung sozial verträglichen Verhaltens notwendig?
#93
Die Unterscheidung zwischen Warnung (mit sich aus der Sache selbst unvermeidlich ergebender Folge) und Drohung (hat von Personen gesetzte Konsequenzen, die mehr oder weniger Bezug zu der Sache haben)
erscheint mir im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage so wichtig, dass ich sie nochmals am Beispiel des Verwarnungslevels hier im Forum erläutern möchte:

Die Verwarnung hier im Forum ist keine Warnung in dem von mir genannten Sinn sondern eigendlich und streng genommen eine Drohung. Sie ist Drohung, weil sie bei Verstoß von einer Maßnahme gefolgt ist, aber keineswegs ganz natürlich und zwangsläufig aus dem Fehlverhalten selbst folgt. Diese Maßnahme kann bestenfalls als "sachlogisch" nicht aber als "sachlich" bezeichnet werden.
Würde ein Schreiber allerdings an dem "Fliegenpilzgift" seines eigenen "sozial nicht verträglichen" Beitrags elendig zu Grunde gehen, dann wäre es natürlich eine rein sachlich bedingte Konsequenz!!!

Da eine solche sachliche Konsequenz auch hier im Forum nicht eintritt, muss sich der "arme" Moderator im Falle eines Falles hier bei uns selbst als Richter und Henker zugleich betätigen.

mit spitzfindigen Grüßen

Dalberg
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RE: Drohungen zur Erzwingung sozial verträglichen Verhaltens notwendig? - von dalberg - 23-01-2013, 16:38

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