(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Es ist schade, wenn ein festes Weltbild (unterstellter 'Kampf gegen das Fremde') den Argumenten nicht zugänglich zu sein scheint
hoppla!
ich habe die argumente alle aufgenommen und meine dagegen gestellt
wer ist hier also argumenten nicht zugänglich?
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Jeder kann sich die Mandeln oder die Vorhaut entfernen lassen, was medizinisch bei ständigen Halsentzündungen bzw. bei der Phimose angeraten wird, aber was soll der Vergleich? Es gibt bisher keine Religion, die das Entfernen der Mandeln bei kleinen Kindern als Zeichen ihres Bundes mit Gott fordert
kannst du lesen?
ich hab doch gesagt, daß man nicht ständig die kategorien durcheinanderschmeißen darf. gehts dir jetzt ums medizinische oder ums religiöse?
bitte sauber argumentieren
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Man kann keine Äpfel mit Birnen vergleichen
meine rede
vergleich gefälligst medizinische maßnahmen mit medizinischen maßnahmen und die aufnahme in eine religionsgemeinschaft mit der aufnahme in eine religionsgemeinschaft
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Es geht aber bei dem Urteil des Gerichts um einen Körpereingriff bei einem kleinen Kind in einer öffentlichen Klinik ohne medizinische Indikation mit der späteren Komplikation, den Blutungen usw.
welche ja keineswegs zwangsläufig sind und bei anderen "Körpereingriffen bei einem kleinen Kind in einer öffentlichen Klinik ohne medizinische Indikation" (wie einer tonsillektomie) ebenfalls auftreten können
der knackpunkt ist hier wohl, daß du die "medizinische Indikation" mal so, mal so interpretierst. auch eine tonsillektomie ist nicht zwingend medizinisch indiziert, weil letztlich eine präventivmaßnahme, und auch die circumcision kann man als "medizinisch indizierte" präventivmaßnahme ansehen. muß es letztlich nicht, aber das gilt für die entfernung der mandeln oder jede impfung genauso
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: und uns nun als eine von allen Mitgliedern der Krankenkasse zu bezahlende Leistung präsentiert wurde? Zumindest war es so, vor dem Gerichtsurteil
wenns dir ums geld geht, sags doch rundheraus und wende dich an die krankenkassen
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Sorry, aber das Gebot Gottes wird nun unverständlich
jo mei - das gilt ja für das meiste in sachen "gott". da müßte man ja gleich die religionen verbieten...
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Ich muss es nicht verstehen
ganz genau. dich betriffts ja auch nicht
(20-08-2012, 14:54)Robert1111 schrieb: Die Beschneidung eines Säuglings? Vielleicht zusammen mit einem Tattoo oder einem Piercing? Ich weiß es nicht. Aber warum eigentlich nicht?
das wär eine andere baustelle. hier geht schlicht um eine ganz bestimmte auch aus nichtreligiösen gründen weit verbreitete maßnahme, die in diesem zusammenhang eben religiös begründet wird
und nochmal: überleg dir genau, was nun der grund für ein verbot sein soll, und schau dir dann die entsprechenden analogien an
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)