19-08-2012, 12:53
(19-08-2012, 07:13)Bella schrieb: Allerdings bin ich auch dafür, dass die Straffreiheit nur als Ausnahme in einem Gesetz gewährt wird, das die Unversehrheit des Kindes in den Vordergrund stellt
dieses gesetz gibts doch schon - körperverletzung ist bereits strafbar und der gegenwärtige streit entzündet sich doch nur daran, daß die beschneidung aus religiösen gründen eben nicht wie eine aus medizinischen gründen der entscheidung der eltern obliegen soll
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)