18-08-2012, 14:46
(18-08-2012, 14:26)Gundi schrieb: Die Frage ist doch daher: Ist der Eingriff entscheidend genug, dass er das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletzt, oder ist der Eingriff zu unbedeutend für eine solche Verletzung?
gut auf den punkt gebracht
meine einstellung dazu ist wohl klar, und die einstellung der überwiegenden mehrheit der betroffenen ebenfalls
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)