18-08-2012, 10:56
(18-08-2012, 10:23)petronius schrieb: es ist eben nicht gegen den willen des betroffenen - denn wie du richtig feststellst, kann der ihn gar nicht äußern. deshalb tuns die eltern stellvertretend, wie auch bei einer impfung des säuglings
Du stellst jetzt gerade eine überflüssige OP, die einen Menschen sein Leben lang verstümmelt (soll heißen sie nimmt ihm einen körperlichen Teil) gleich mit einer Spritze Antikörper zur Vorbeugung einer Krankheit, die im Kindesalter schwere Schäden herbeiführen oder einen Säugling umbringen kann gleich? Holla, das überrascht mich jetzt.
Und der Punkt, dass die Eltern das tun, ohne medizinischen Grund sondern aus religiösen Gründen, aus GLAUBENSgründen und ein Glaube ist perse eine nicht beweisbare mentale Überzeugung, völlig wandelbar und prinzipiell nicht von Nöten, ist aus meiner Sicht unrechtmäßig. Auch Eltern dürfen ihr Kind nicht körperlich verletzen, wenn es nicht dem Erhalt der körperlichen Gesundheit dient, wie zb die Behandlung einer Krankheit durch eine OP.
(18-08-2012, 09:01)Schmettermotte schrieb: das gg definiert "körperverletzung"?
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Einem Kind die Vorhaut wegschneiden zu lassen ist körperliche Mißhandlung, eine Operation die Schmerzen verursacht, den Körper verletzt. Das ist strafbar. Da gibts für mich auch keine große Diskussion, denn das Gesetz ist da eindeutig. Warum die Politik sich darüber hinwegsetzt hat, so vermute ich, ganz andere Gründe, die wohl eher taktisch sind und sich einen Dreck um unsere Gesetze scheren.
Wenn Heute eine Glaubensgemeinschaft ihren Babys die Vorhaut wegschneiden darf und das eine Ausnahme bezüglich unseres Gesetzes darstellt, was kommt dann als nächstes? Die Scientologie, die es vll in fünf Jahren für richtig hält, ihren Babys den kleinen Zeh abzuschneiden, weil der eh überflüssig ist? Man muss mal voraus denken und sich nicht in Details verlieren, die mit dem Grundprinzip nichts zutun haben.
Abgesehen davoon finde ich es etws komisch, dass ein nicht gläubiger Mensch es in Ordnung findet, sogar dafür diskutiert, dass aus Glaubensgründen Kindern solche OPs zugemutet werden, die nie im Leben rückgängig gemacht werden können und das aus völlig variablen Gründen. Glaube kann Morgen ein anderer sein, kriegt mein Kind deswegen seine Vorhaut zurück, oder seinen kleinen Zeh oder sonstwas, das ich ihm aus Glaubensgründen habe wegschneiden lassen? Nein.
Gruß
Motte
Motte