(25-12-2011, 15:05)Ottaviani schrieb: darauf einzugehen lohnt nicht den a, 7.3. 1970 gab es kein KonzilSollte auch 7.3.1870 heißen, was - bei etwas gutem Willen - unschwer als Flüchtigkeitsfehler zu erkennen gewesen wäre.
Dass es sich für Dich "nicht lohnt", auf solche Fragen einzugehen, verstehe ich.
Um weiter Missverständnissen vorzubeugen:
Das 1. Vatikanische Konzil dauerte vom 8.12.1869 bis 20.10.1870
Zitat:das andere ist protestantische PropagandaDen Konzilsvätern wurde ein 15 Kapitel und 21 Kanones umfassender Entwurf über die Kirche "Supremi Pastoris" (MaC 51,539-553 / CollLac 7,567-578) vorgelegt, der die Lehre vom Primat (Kap. 11), nicht aber von der Unfehlbarkeit des Papstes enthielt. Pius IX. setzte am 7.3.1870 das Thema der Unfehlbarkeit auf die Tagesordnung. Tags zuvor war ein Entwurf zu einem Zusatzkapitel die Unfehlbarkeit des Papstes vorbereitet worden (MaC 51,701D-702A / CollLac 7,641ab).
Nachzulesen bei H. Denzinger:
Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Herder 2009, S. 824.
MfG B.