20-01-2005, 17:47
GermanHeretic schrieb:Natürlich bist Du/Dein Kind gegen privaten RU gefeit. Brauchst ja nicht hingehen.Natürlich bist Du - brauchst Dein Kind nur abzumelden (bzw. es sich selbst -
Gegen öffentl. RU ist man wg. der Schulpflicht eben nicht gefeit.
in Österreich ab 14 möglich - problemlos).
Und das Nicht-hingehen ist für Anhänger einer Religion problematisch - auch
wenn sie nicht zur Fundamentalistenfraktion gehören. Natürlich kann ich sagen
"Kannst ja austreten!" - aber das trifft das Problem nicht.
() qilin
