20-06-2011, 16:33 
		
	
	
		Ein Muslim darf eine Jüdin oder Christin heiraten (Sure 5,5). Umgekehrt geht das nicht. Die muslimische Tradition sagt, dass in einem solchen Fall "der Glaube der Frau gefährdet wäre". 
Eine eheliche Verbindung mit einer "Polytheistin" (einem "Polytheisten") ist nach islamischem Recht nicht zulässig (Suren 2,221; 60,10).
	
	
Eine eheliche Verbindung mit einer "Polytheistin" (einem "Polytheisten") ist nach islamischem Recht nicht zulässig (Suren 2,221; 60,10).
MfG B.
	
	

