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Sonderrechte für Moslems
#16
(03-01-2009, 18:35)Marlene schrieb: Der Staat muss neutral sein bzw. bleiben, was hinsichtlich der Rechtssprechung eine Grundvoraussetzung einer Zivilgesellschaft ist. Dass Lebens-und kulturbedingte Umstände stets berücksichtig werden und mit in das Urteil einfliessen, gehört ja zur tagtäglichen Wirklichkeit (dazu).
Ein neutraler Staat/Judikative gewährleistet und begünstigt ein Zusammenleben aller Religionen - und wie schön, es gibt sie, die Religionsfreiheit. Moschee und Kirche, Synagoge und buddh. Tempel können hier im Lande nebeneinander existieren. Dieses Zusammenleben der verschiedenen Religionen, funktioniert schon jetzt. Darüber bin ich sehr froh, unter Berücksichtigung, dass es in manchen Städten auch zu Spannungen kommt. Aber hier hilft miteinander in Kontakt kommen, reden und Austausch. Alles was fremd bleibt, wird eventuell als bedrohlich wahrgenommen. Muss aber nicht sein; in den meisten Fällen gelingt ein gedeihliches Miteinander.
Um auf der Sachebene zu bleiben: von was reden wir hier eigentlich?
Es ist doch schon jetzt viel mehr möglich und es wird Rücksicht genommen auf die jeweilige religiöse Ausrichtung der Menschen - in Beruf und Schule ect.
Mir geht es ausschliesslich um das Recht, das doch für jeden verbindlich sein muss. Sonst separiert sich die Gesellschaft.

Liebe Marlene,

das kann ich voll unterschreiben. Aber ich bezweifle, ob es dem Autoren in dem Link auch darum geht. EINZELfälle (dazu noch weltweit!) zu summieren, um sie dann darzubieten, als sei das deutscher Alltag, halte ich nach wie vor für Propaganda.

Lieben Gruss

Petrus
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#17
"Marlene schrieb:Der Staat muss neutral sein bzw. bleiben, was hinsichtlich der Rechtssprechung eine Grundvoraussetzung einer Zivilgesellschaft ist.

Entschuldige bitte Marlene, aber das ist das Märchen vom weltanschaulich neutralen Staat. Den gibt es nicht. Selbst die Neutralität an sich wäre eine spezielle Weltanschauung.
Davon mal ganz abgesehen ist unser Rechtssystem sicherlich nicht neutral, sondern wertend. Es ordnet unsere Gesellschaft, unterscheidet und legt fest, verurteilt und maßregelt.... all das ist nicht neutral, sondern wertend.
Zum Beispiel geht der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz von der Gleichheit aller vor dem Gesetz aus. Dieser Rechtsgrundsatz hat seinen Ursprung in der Aufklärung und nicht zuletzt seine Umsetzung in der Französischen Revolution gefunden, als man am 4. August 1789 die Abschaffung der Feudalherrschaft, der Leibeigenschaft, der Steuerprivilegien von Adel und Klerus, die Gleichheit vor Gericht festsetzte und am 26. August 1789 die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verlaß.
Diese Erklärungen bestätigen und proklamieren den Wert und die Würde des Menschen und nicht eine allgemeine, wie auch immer zuverstehende Neutralität des Staates. NEIN der Staat muss Partei ergreifen für das Wohl des Menschen und das Wohl der Allgemeinheit. Und die Justiz steht in der Pflicht dieses Recht zu schützen. Die Justiz hat einen Fall nicht neutral zu betrachten, sondern nach Maßgabe des Rechtes!

Insofern ist es Besorgnis erregend, dass offensichtlich diese allgemeinen Rechtsgrundsätze nicht eingehalten werden im Bezug auf diverse Minderheiten. Ich meine, dass es hier ja nicht um die Frage wie sich diese Minderheiten organisieren oder selbstverwalten geht, dafür gibts es spezielle Gesetze, die das Allgemeine verdrängen (lex specialis derogat legi generali). Das Problem ist, dass es zu verschiedenen, parallel existierenden Rechtsbegriffen und -auffassungen kommt. Nämlich einer Auslegung die de facto und nicht de jure einer Minderheit eine, nicht durch das Gesetz gedeckte, Sonderbehandlung zu kommen lässt.

Das diese Problematik unser Rechtsystem schon erreicht hat zeigt sich hier und hier. (Zusatz auf Ekkards Anmerkung hin: Die Verweiße sollen nur die Problematik andeuten, nicht endgültig werten. Die Rechtsmittel, die gegen die Richterin eingelegt wurden zeigen, dass unser Rechtssytem noch auf guten Füßen steht.)


Die Glaubwürdigkeit von Udo Ulfkottes Beiträgen sei hier mal dahin gestellt, ich möchte nur anfügen, dass Wikipedia wohl die falsche Quelle ist um sich kritisch mit einem Journalisten auseinanderzusetzen, gleich welche Behauptungen er aufstellt.

Mfg Presbyter
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
-
Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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#18
(03-01-2009, 19:45)Presbyter schrieb: (...) diese Problematik (hat) unser Rechtsystem schon erreicht (und) zeigt sich hier und hier.
Ja, zeigt sich; aber ganz anders als suggeriert (wie ich deinen Beitrag an dieser Stelle empfand). Tatsächlich wurde die betreffende Richterin inzwischen als befangen abgelehnt und der Scheidungsprozess geht seinen Gang. Rechtsmittel einzulegen ist ein wesentlicher Teil unseres Rechtssystems!
Deswegen ist die Ulfkotte-Sammlung auch so hinterhältig: Sie stellt nur das dar, was gerade in den Kram passt. Hier macht die einseitige Darstellung die Musik!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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#19
(03-01-2009, 20:11)Ekkard schrieb:
(03-01-2009, 19:45)Presbyter schrieb: (...) diese Problematik (hat) unser Rechtsystem schon erreicht (und) zeigt sich hier und hier.
Ja, zeigt sich; aber ganz anders als suggeriert (wie ich deinen Beitrag an dieser Stelle empfand). Tatsächlich wurde die betreffende Richterin inzwischen als befangen abgelehnt und der Scheidungsprozess geht seinen Gang. Rechtsmittel einzulegen ist ein wesentlicher Teil unseres Rechtssystems!

Auf deine Anmerkung, habe ich mit einem Zusatz reagiert, der hoffentlich meine Intention klarstellt. Mir ging es dabei auch weniger darum den betreffenden Fall ausführlich darzustellen, sondern darauf hinzuweisen, dass es bereits problematische Rechtsbegriffe in unserem Rechtssystem gibt, die nicht durch das Gesetz gedeckt sind. Daher ist es ja auch möglich Rechtsmittel gegen sie einzulegen. An der Problemstellung für unsere Justiz ändert das aber, wie du zugestehst, nichts!

Ekkard schrieb:Deswegen ist die Ulfkotte-Sammlung auch so hinterhältig: Sie stellt nur das dar, was gerade in den Kram passt. Hier macht die einseitige Darstellung die Musik!

Da stimme ich dir voll und ganz zu. Ich hab mir seine Argumente auch nie zu eigen gemacht!
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#20
Ich finde diese Rechtsbeugung zugunsten von Muslimen schon bedenklich. Und wenn ich Typen wie „Kurdenfaust“ hier am Board sehe, zu recht. Aus welcher Ecke kommen denn die meisten religiös motivierten Antidemokraten und Menschenrechtsverachter?
Alle anderen Religionen haben mit dem westlichen Rechtssystem kein Problem. Buddhisten, Hindus, Juden und andere wollen das westliche Recht in Sachen Demokratie und Menschenrechte nicht aushölen. Das wollen nur Muslime.
Die wollen z.B. ihr Erbrecht. Womit die Frau benachteiligt wird und im Zweifelsfall der Allgemeinheit eher auf die Tasche fällt als die durch gleichberechtigtes Gesetz besser gestellte Nichtmuslimin.

Muslime können dem, in diesem Fall niederländischen, Recht nicht mehr den Respekt erweisen, der diesem Recht gebührt. Es ist eine Ohrfeige für alle Nichtmuslime, wenn muslimische Anwälte dem Recht der Niederlande, welches allen Muslimen und Nichtmuslimen der Niederlande Rechtssicherheit gibt, den Respekt verweigern.
Ich persönlich würde jeden Richter, Anwalt oder Staatsanwalt ablehnen, der so deutlich demonstriert, dass ihm sein Religionsrecht wichtiger ist als das Recht, nach dem er urteilen oder verteidigen soll.
Ich finde es außerdem absurd, wenn gesagt wird: „Da ja schon Manager und Politiker Sonderrechte genießen, können die auch die Muslime haben.“
Ist es nicht richtiger gleiche Rechte für Manager, Politiker, Muslime, Nichtpolitiker, Nichtmanager und Nichtmuslime zu fordern?

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland war eines der ersten, dass sich die UN-Menschenrechtscharta zum Vorbild genommen hat.

Ich denke wir können von Muslimen verlangen, dass sie dieses Gesetz und damit alle anderen Muslime und Nichtmuslime respektieren.
Und wir können verlangen, dass Muslime ihre Kinder im Sinn dieses Gesetzes erziehen. Besonders in den Bereichen:
- Gleichberechtigung
- Strafrecht
- Gleichstellung anderer Religionen
- Säkularisation

Denn davon hängt unser aller friedliches Zusammenleben ab.

Damit solch streitsüchtige, überhebliche Dumpfbacken wie „Kurdenfaust“ bald der Vergangenheit angehören.
Es muss Schluß sein mit der Erziehung von Kindern zu bigotten, indoktrinierten, hörigen, verklemmten und überheblichen Muslimen, die nicht mehr in der Lage sind mit freier Sexualität, Gleichberechtigung, öffentlichen Verpflichtungen und anderen Religionen umzugehen.
Denen man ein so großes muslimisches Ego anerzieht, dass sie sich nicht mehr in die Gesellschaft einfügen können und jede Kritikfähigkeit für die eigene Religion und Lebensart verlieren.
Wir reden von der Bedeutung der Multikultur und merken nicht, dass immer noch gerade sehr viele Muslime mit dieser mutlikulturellen, offenen, egalitären Gesellschaft nicht zurecht kommen.

Wir schauen mit Schrecken auf die braune Gefahr. Zu Recht.
Wenn Scientologen ihre Kinder indoktrinieren, wenn Christen sich fundamentalistisch gebärden, dann machen wir uns Sorgen.
Wenn Muslime ihre Kinder zu religiösen Egomanen erziehen, dann ist das Multi-Kulti.


Eusa_think
Lhiannon
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#21
Eigenartig...,

ein funktionierendes - wie ich finde - gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem, wird hier als "wertend" bezeichnet. Das widerspricht jeglicher humaner Einsicht und festgelegter, garantierter Rechtssicherheit - für jeden Bürger und Bürgerin im Lande.
Justitia, ist und muß sie nicht blind sein? Sie darf nicht auf den Menschen sehen "wer er ist", sondern was er getan hat und warum - unter Berücksichtigung seiner Lebensumstände.
In dem Rahmen bewegt sich Recht. Recht leitet sich von richtig ab. Dem sich zu nähern (und zu vertrauen), ist Garant für ein Gelingen von Gerechtigkeit. Auch Gerechtigkeit, ein Annähern an Recht und Richtigkeit.
Aber jeder Schritt in diese Richtung (auch hier das Wortelement), ein notwendiger Wegbereiter und unabdingbar.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Und, wir haben die verbriefte, rechtsverbindliche Religionsfreiheit. Keiner darf an der Ausübung seiner Religion gehindert werden.

Diese Sicherheit und Garantie, die gilt es zu bewahren, damit eben diese Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen möglich bleibt.

Presbyter, :)
mein Leuchtturm (Perspektive) war ein ganz anderer - siehe oben Beitrag.
Weder Geschlecht, Alter, Herkunft ect., darf hier massgeblich für die Urteilsfindung sein. Das war es, von dem ich sprach. Dass die Lebensumstände mit in den Kontext und Urteilsfindung genommen werden, gehört selbstverständlich dazu. Das Fundament der "Blindheit" (Voreingenommenheit) ist und bleibt Garant.
Und hier sage ich, das sichert das Zusammenleben-und Halt, die Transparenz, die Verlässlichkeit und Orientierung in einem Staat und befördert die Egalität, die es braucht. Horizonte geben Perspektive(n) und Orientierung für alle Bürger - schliesslich auch Identität.
Stabilität, jedweder Sonderrechte, schafft Vertrauen. Ich denke, wir können auf unsere Gesetze vertrauen und auch bestehen.
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#22
Marlene, genauso wie Du sagst ist es. Das, was da geplant ist, ist ein Zeiklassenrechtssystem. Wenn für MEnschen unterschiedlichen Glaubens unterschiedliches recht angewendet wird, dann ist das der Tod eines reinheitlichen Rechtssystems.

Aber vielleicht gibt es Menschen in unserem Staat, die das ganz bewußt wollen, um den inneren Frieden zu zerstören, um dann ein neues Staatsgebilde aufzubauen, das dann aber mit Sicherheit kein demokratisches sein wird....
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#23
(04-01-2009, 12:31)Thoddy schrieb: Das, was da geplant ist, ist ein Zeiklassenrechtssystem. Wenn für MEnschen unterschiedlichen Glaubens unterschiedliches recht angewendet wird, dann ist das der Tod eines reinheitlichen Rechtssystems.
Oh je, da werden aber zukunftsängste ohne Sinn, Verstand und säkularen wie religiösem Vertrauen offensichtlich. "System", auch das unseres Rechts war in Praxis noch nie gleichbehandelnd, nicht nur in 2 "Klassen" sondern
mehreren ... Untergegangen ist deswegen nichts, nicht mal der Konsens ums Rechtsystem oder Sozialsystem = sozialer Friede. Es hat zu allen Zeiten auch "Richter" gegeben, die das Recht dehnten oder gar missbrauchten, eine zeitlang ... Dass daraus keine Erosion wird, dafür sind die Mehr-Instanzen, die Überprüfbarkeit JEDES Urteils eingezogen ... Es dauert nur seine Zeit ...

Also bitte keine Panik-Mache und erst recht keine Idolisierung der Christlichen Kirche als Wahrer von Freiheit und gerechtem Recht. Kirchen hatten lange macht dazu und nicht zum Guten genutzt ... Nun sind sie allenfalls Mahner, wenn sie auch diese Chance vertun, dann nur noch Randgruppe ... und das imho sehr zu recht ...

Die Aufklärung wird sich nicht rückabwickeln lassen, nicht mal in katholisierten oder fundamentalistischen Hirnen.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#24
(04-01-2009, 12:31)Thoddy schrieb: Marlene, genauso wie Du sagst ist es. Das, was da geplant ist, ist ein Zeiklassenrechtssystem. Wenn für MEnschen unterschiedlichen Glaubens unterschiedliches recht angewendet wird, dann ist das der Tod eines reinheitlichen Rechtssystems.

Aber vielleicht gibt es Menschen in unserem Staat, die das ganz bewußt wollen, um den inneren Frieden zu zerstören, um dann ein neues Staatsgebilde aufzubauen, das dann aber mit Sicherheit kein demokratisches sein wird....

Ich denke, es ist richtig, daß in unserem Rechtssystem ein Mensch nicht nur nach dem, was er getan hat vor unserem Rechtssystem beurteilt wird. Um nur mal zwei Aspekte von sicherlich mehreren zu nennen spreche ich hier ein mal die Frage an, in wie Weit ein Mensch überhaupt in der Lage ist, das falsche seiner Tat erkennen kann oder die Frage, ob eine Tat im Affekt durchgeführt wurde oder zum Beispiel nach Plan und durchdacht gehandelt wurde.

Von einem Zwei- oder Mehrklassensystem in der Rechtsprechung zu sprechen ist meines Erachtens nach fehl am Platze und in einer Demokratie ist auch die Unabhängigkeit der Gerichte ein wichtiger Faktor.

Ich schließe mich im Übrigen dem an, was Ekkard und Friitz hier in diesem Thema geschrieben haben.

Gruß
Gerhard
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#25
(04-01-2009, 15:09)Gerhard schrieb: spreche ich hier ein mal die Frage an, in wie Weit ein Mensch überhaupt in der Lage ist, das falsche seiner Tat erkennen kann oder die Frage, ob eine Tat im Affekt durchgeführt wurde oder zum Beispiel nach Plan und durchdacht gehandelt wurde.

Von einem Zwei- oder Mehrklassensystem in der Rechtsprechung zu sprechen ist meines Erachtens nach fehl am Platze
Hmm, fehl am Platze? Nur das schmerzende Schlagwort oder ist auch schon das Benennen ungleicher "Härte" der gerichtlichen Sanktionen "unfein"?

Es ist doch unbestreitbar, dass nicht nur die Einsichtsfähigkeit in Regelverstoß und Schuldhaftigkeit ungleich verteilt sind, sondern sich die STRAFBARKEIT bzw. das MAß gerichtlicher Sanktionen bzw. schon vorgerichtlicher ... stark nach sprachlicher und benimmlicher Ausdrucksformen, nach Intelligenz der Darstellung im Verfahren und nach Umfang und Qualität der rechtsanwaltlichen/gutachterlichen Unterstützung richtet.
Es dürfte ebenso unbestreitbar sein, dass die Sozialprognose, die Wiedergutmachungsfähigkeit, die Sympathie der Richter, die Abgeltungsmöglichkeiten durch Geldzahlungen tendentiell ungleich verteilt sind und manche Gesellschaftsgruppen schon sehr viel pfleglicher treffen ...

Der Hinweis auf einen kriminellen Räubers/Betrüger gegenüber einem Gentlemen-Steuerstrafbaren mag hinreichen ... Im einen Fall wird die ergaunerte Werte vorab eingezogen und es bleibt beim Absitzen, im andern Fall ist die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs mit nicht wirklich existentiellen Wirkungen ziemlich hoch ... (aus prozess-ökonomischem Motiv)

Ängste, dass solches Rechtfrieden aushölte, wurden in all der Zeit kaum ins Feld geführt ... und nun sollen ganz wenige vielleicht etwas muslimfreundliche Ersturteile auf unterster Kategorie das bewirken? DAS nenne ich Demagogie, polemische Stimmungsmache, vielleicht auch in manchen kirchlichen Zirkeln geschürt ... Na, im Glashaus wäre zu Vorsicht zu raten ...

Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#26
Ich möchte für mich das Thema abschliessen. Dazu eine kurze Zusammenfassung.
Lebensbedingungen zu verbessern, damit Menschen (jeder Einzelne - egal, welcher Herkunft, Religion auch immer...), dass scheint mir das Gebot der Stunde zu sein. Ein glücklicher Mensch ist nämlich ansteckend - im positiven Sinne. :) Wer besondere Hilfe oder Unterstützung braucht, soll das auch bekommen. Ich denke, hier existieren und wirken schon viele gute Ideen, Projekte usw... Auf das Gute und Gelingen wird (leider) viel zu wenig geachtet. Unsere geltenden Rechte bieten eine solide Grundlage für die jeweiligen (religiösen) Entfaltungsmöglichkeiten und Bewahrung bzw. Schutz der kulturellen Identität. Wo das noch nicht in ausreichendem Maße geschehen sein sollte und Magel bestehe, möge hieran gearbeitet werden. Denn jeder Mensch braucht eine Heimat, Geborgenheit und Akzeptanz seines Soseins.
Der Begriff "Sonderrechte" scheint mir eher unglücklich gewählt bis tendenziös zu sein. Vorurteile und Ängste nicht erst entstehen zu lassen, gehört wohl auch zur Bildung und Prophylaxe.

Marlene
pax, schalom, salam...Frieden
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#27
(04-01-2009, 19:08)Marlene schrieb: Ich möchte für mich das Thema abschliessen. Dazu ... .
dann lass das neuerliche Manipulieren zum "Abschluss" - bitte.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#28
Marlene schrieb:Eigenartig...,

ein funktionierendes - wie ich finde - gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem, wird hier als "wertend" bezeichnet.

Eigenartig...,

finde ich dies ganz und gar nicht. Ich halte unser funktionierendes, gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem durchaus für einen hohen Wert! Es proklamiert und verteidigt und schützt, ideeler Weise, die Werte unserer Demokratie und Gesellschaft. Insofern ist es nicht neutral, sondern an die Werte auf die es gegründet ist, rückgebunden - nicht beliebig, sondern nach den Regeln unserer Rechtsordnung.

Marlene schrieb:Das widerspricht jeglicher humaner Einsicht und festgelegter, garantierter Rechtssicherheit - für jeden Bürger und Bürgerin im Lande.

Im Gegenteil, dass unser Rechtssystem derart wertet, ist die Garantie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Übrigen hab ich nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung (Egalität) kritisiert, diesen führte ich sogar als Wert an, sondern eine merkwürdige, undefinierte Neutralität, die es meiner Ansicht nach nicht gibt.


Marlene schrieb:Presbyter, :)
mein Leuchtturm (Perspektive) war ein ganz anderer - siehe oben Beitrag.
Weder Geschlecht, Alter, Herkunft ect., darf hier massgeblich für die Urteilsfindung sein. Das war es, von dem ich sprach. Dass die Lebensumstände mit in den Kontext und Urteilsfindung genommen werden, gehört selbstverständlich dazu. Das Fundament der "Blindheit" (Voreingenommenheit) ist und bleibt Garant.
Und hier sage ich, das sichert das Zusammenleben-und Halt, die Transparenz, die Verlässlichkeit und Orientierung in einem Staat und befördert die Egalität, die es braucht. Horizonte geben Perspektive(n) und Orientierung für alle Bürger - schliesslich auch Identität.
Stabilität, jedweder Sonderrechte, schafft Vertrauen. Ich denke, wir können auf unsere Gesetze vertrauen und auch bestehen.

Mehr als auf unsere Gesetze, vertraue ich auf die Werte unserer Gesellschaft. Denn Werte formen und schaffen die Menschen unseres Staates, die die Gesetze unseres Staates definieren. Im übrigen ist die Blindheit Justitias auch ihre größte Schwäche, insofern sie nur das Recht kennt und die Härte und Unbarmherzigkeit des Gesetzes nicht sieht (man beachte den Unterschied von Recht und Gesetz). Soweit gebe ich durchaus recht, dass die Einzelumstände wichtig sind für die Rechtsfindung, nicht aber in der Form einer faktischen Sondernbehandlung, die nicht durch das Gesetz gedeckt ist.

Dies war der Ausgangsdisput dieses Threads, dass es angbelich eine faktische Sonderbehandlung (ohne gesetzliche Grundlage) von Muslimen in den westlichen Gesellschaften gäbe, sowohl durch Institutionen des Staates, als auch im Rechtswesen.
Im übrigen habe ich zwar einerseits daraufhin gewiesen, dass es diese Problematik gibt, indem sich parallel, nicht zu vereinbarende Rechtbegriffe bilden, andererseit habe ich auf die Unabdingbarkeit unserer Rechtsstaatlichkeit hingewiesen. Dies ist die Herausforderung die sich unserem Rechtssystem stellt und zwar auf der Grundlage unserer Werteordnung, die letztlich den Gehalt eines jeden Gesetzes vorausgeht. Ohne die Anerkennung der Würde des Menschen in einer Gesellschaft nützt selbst Artikel 1 GG herzlich wenig.

Desweiteren würde ich auch bezüglich der Aufklärung etwas mehr Demut und bzgl. der kirchlichen Rechtssprechung etwas mehr Genauigkeit walten lassen (lieber Fritz). Wir wollen nicht vergessen, dass die Französische Revolution zwar die allgemeinen Menschenrechte proklamierte, sie aber sofort mit Füßen trat sowohl in Praxis, als auch ideeler Umsetzung. Ebenso sollten wir in Erinnerung rufen, dass der moderne Indizienprozess geistige Errungenschaft einer kirchlichen Rechtsinstitution ist, der Inquisition.
Im übrigen bin ich der letzte, der die Errungenschaften der Aufklärung missen will und sie verurteilt. Ich aber sehe die Kontinuität der gewachsenen Rechtsauffassung des Abendlandes vom römischen Recht (Corpus Iuris Civilis) über das Kirchenrecht (Corpus Iuris Canonici) zum allgemeinen Recht (code civil).

Soweit Presbyter
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
-
Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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#29
(04-01-2009, 20:48)Presbyter schrieb: Im übrigen ist die Blindheit Justitias auch ihre größte Schwäche, .
DESWEGEN verstehe ich die Idolisierung und Glorifizierung dieser Blindheit alias Gleichheit alias Neutralität auch als Gleichgültigkeit, Oberflächlichkeit, Desinteresse am Nächsten, zutiefst unchristlich ... Ein demokratisches Rechtssystem sieht genau hin, was es anrichtet -im Idealfall ...

(04-01-2009, 20:48)Presbyter schrieb: und bzgl. der kirchlichen Rechtssprechung etwas mehr Genauigkeit walten lassen (lieber Fritz).
Tscha, Häretikerprozesse, Inquisition, Hexenverfolgung und heute kirchliches Arbeits- und Dienstrecht nenn ich mal für genaueres Hinsehen zwecks Erkennung überragender kirchlichen Rechtssystem - gewiss war die Kirche jeweils auch Kind ihrer Zeit, nicht wirklich immer Antreiber sondern auch bisweilen Getriebene des volkskirchlichen Konsenz - gerade die r-k hatte und hat die Macht, sich zu widersetzen ... Wenn sie es nicht tut, muß sie die Kritik hinnehmen und sich diese nicht auch noch aussuchen wollen - selbst wenn sie schmerzt und überschärft ist.

Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)

Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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#30
JA, ja die böse r-k. Kirche. Wie gut, wenn man immer wieder auf sie einschlagen kann....
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