Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stammt aus dem Jahr 1948
Papst würdigt vor Politikern UNO-Erklärung der Menschenrechte - Vatican News
21. Juni 2025
"„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der UNO am 10. Dezember 1948 gebilligt und proklamiert wurde, ist mittlerweile Teil des kulturellen Erbes der Menschheit." Das sagte Leo XIV. bei einer Audienz für Politiker aus vielen Teilen der Welt
Die katholische Kirche stand der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, dem Gründungsdokument der UNO, in den Anfängen ablehnend gegenüber. Das änderte sich mit der Konzilserklärung „Dignitatis humanae“ von 1965 und der Enzyklika „Pacem in terris“ von Johannes XXIII. im selben Jahr. Johannes schrieb, zwar äußerten manche „mit Recht Einwände“ gegen die Menschenrechtserklärung, doch habe der Text das Verdienst, dass darin „die Würde der Person für alle Menschen feierlich anerkannt“ werde. In dasselbe Horn stieß vor einiger Zeit die Vatikanerklärung „Dignitas infinita“: „Die ontologische Würde und der einzigartige und herausragende Wert jeder Frau und jedes Mannes, die in dieser Welt existieren“, seien in der Menschenrechts-Erklärung von 1948 „verbindlich bekräftigt“ worden."
„Die ontologische Würde und der einzigartige und herausragende Wert jeder Frau und jedes Mannes" hört sich mittlerweile etwas antiquiert an.
Man spricht heute nicht mehr in binärer Weise von Studenten und Studentinnen, sondern wählt das geschlechtsneutrale Wort "Studierende", um auch die vielen anderen Identitäten jenseits des binären Geschlechtermodells zu inkludieren. Dies stellt einen gebotenen Anlass dar, mit einer Novellierung der bereits in die Jahre gekommen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu beginnen
Papst würdigt vor Politikern UNO-Erklärung der Menschenrechte - Vatican News
21. Juni 2025
"„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der UNO am 10. Dezember 1948 gebilligt und proklamiert wurde, ist mittlerweile Teil des kulturellen Erbes der Menschheit." Das sagte Leo XIV. bei einer Audienz für Politiker aus vielen Teilen der Welt
Die katholische Kirche stand der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, dem Gründungsdokument der UNO, in den Anfängen ablehnend gegenüber. Das änderte sich mit der Konzilserklärung „Dignitatis humanae“ von 1965 und der Enzyklika „Pacem in terris“ von Johannes XXIII. im selben Jahr. Johannes schrieb, zwar äußerten manche „mit Recht Einwände“ gegen die Menschenrechtserklärung, doch habe der Text das Verdienst, dass darin „die Würde der Person für alle Menschen feierlich anerkannt“ werde. In dasselbe Horn stieß vor einiger Zeit die Vatikanerklärung „Dignitas infinita“: „Die ontologische Würde und der einzigartige und herausragende Wert jeder Frau und jedes Mannes, die in dieser Welt existieren“, seien in der Menschenrechts-Erklärung von 1948 „verbindlich bekräftigt“ worden."
„Die ontologische Würde und der einzigartige und herausragende Wert jeder Frau und jedes Mannes" hört sich mittlerweile etwas antiquiert an.
Man spricht heute nicht mehr in binärer Weise von Studenten und Studentinnen, sondern wählt das geschlechtsneutrale Wort "Studierende", um auch die vielen anderen Identitäten jenseits des binären Geschlechtermodells zu inkludieren. Dies stellt einen gebotenen Anlass dar, mit einer Novellierung der bereits in die Jahre gekommen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu beginnen