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sterbehilfe
#61
(21-11-2012, 01:56)indymaya schrieb:
(21-11-2012, 01:45)schmalhans schrieb: Deshalb legt man es ja auch vorher fest, zum Beispiel in einer Patientenverfügung.
Was soll das denn sein?
Ich will getötet werden wenn...?
Aber von wem? Vater , Mutter, Verwandter, Arzt, Henker? Verfügt ein Mensch darüber wer ihn tötet?

Es ist keine Tötung - da geht es um den Willen einer anderen Person - , sondern die Beendigung eines qualvollen Sterbeprozesses. Schon heute kann man Teile davon in einer Patientenverfügung festlegen (zum Beispiel den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen). Du kennst dich offensichtlich mit der Materie überhaupt nichts aus, hast dich nie damit beschäftigt - deshalb solltest du wirklich nicht über die Wünsche anderer befinden. Die Relifgon sollte sich hier (wie auch anderswo) raushalten. Für die eigenen Mitglieder könnt ihr gerne eigene Regeln aufstellen, aber lasst die Anderen mit eurem Quatsch in Ruhe.
Es gibt weder gut noch böse in der Natur, es gibt keine moralische Entgegensetzung, sondern es gibt eine ethische Differenz. (Gilles Deleuze)
#62
(21-11-2012, 02:02)schmalhans schrieb: Es ist keine Tötung

Lüge!!!!!
#63
Nein, Indiy, es ist keine Lüge! Es ist keine Tötung, es ist die Beihilfe zur Selbsttötung!
Und jeder Mensch hat das definitive Recht, über sein Leben selbst zu bestimmen, bis zur letzten Konsequenz..wenn ich als freies Individuum entscheiden würde, das mein Leben nicht mehr lebenswert wäre, Ärzte es bestätigen würden, mir den Abschiedsbecher zusammenstellen würden, und dann kommt irgend soein selbstgerechter Gläubiger irgendeiner anderen Religion daher und will es mir aufgrund seiner Dogmen verbieten, dann würde ich ihm gewiss sagen was er mit seiner Ansicht machen kann,...

Glücklicherweise gibt es genug Menschen, die sich in Sterbehilfe- Vereinen zusammengefunden haben, die Personen und deren Angehörigen beim selbstgewählten Ende helfen und dabei begleiten,..

Was mich hier entsetzt, ist diese kaltschnäuzige Impertinenz, stur nach dem Dogma einer Religion von vielen vorzugehen, und alle anderen Ansichten als Mord hinzustellen oder lächerlich zu machen,..aber im gleichen Atemzug von christlicher Nächstenliebe und dergleichen reden
Aut viam inveniam aut faciam
#64
(21-11-2012, 00:21)indymaya schrieb:
(20-11-2012, 23:48)Keksdose schrieb: Ich hoffe, dass die Menschen, die mich lieben, mir freiwillig helfen -
Ein Mensch der Dich wirklich liebt würde eher lieber mit Dir zusammen sterben als Dich alleine zu töten.

Oh mein Gott, das wäre doch schrecklich, Indy! Was hätte ich denn davon? Oder diese Person? Wenn ich das zu befürchten hätte, würe ich vermutlich mit dem Suizid warten - einzig und allein am Leben gehalten von dem Schuldbewusstsein, jemand anderen vor dem Verzweiflungssuizid zu retten, der offenbar besser damit klarkommt, dass ich leide, als dass ich einen selbstgewählten, würdevollen Tod bekomme... das wäre schrecklich. Für mich und die andere Person.

(21-11-2012, 01:56)indymaya schrieb:
(21-11-2012, 01:45)schmalhans schrieb: Deshalb legt man es ja auch vorher fest, zum Beispiel in einer Patientenverfügung.
Was soll das denn sein?
Ich will getötet werden wenn...?
Aber von wem? Vater , Mutter, Verwandter, Arzt, Henker? Verfügt ein Mensch darüber wer ihn tötet?

Nein, du übersiehst den Kernaspekt. Und du setzt Sterbehilfe nach wie vor mit Mord gleich. Versetz dich bitte mal in die Lage des Sterbenden: Es ist doch schon ein Unterschied, wenn jemand ins Zimmer stürmt, dir ein Messer an die Kehle hält, dich fesselt und dann umbringt - im Gegensatz dazu, dass ein Mensch dich begleitet, dir die Hand hält und dir möglicherweise über motorische Einbußen beim Halten eines Bechers oder Öffnen deines Mundes hinweg hilft, der bei dir bleibt und dich würdevoll verabschiedet. Oder?

Eine Patientenverfügung ist darüber hinaus eine wertvolle Sache. Ansonsten belaste ich meine Hinterbliebenen im Falle einer Situation, in der ich nicht mehr in der Lage bin mich zu artikulieren, damit, meine Wünsche zu erraten - da kann man als Familienmitglied ja fast nur falsch liegen. Das bringt Schuldgefühle mit sich, ein emotionales und natürlich auch rechtliches Dilemma... willst du das deiner Famillie antun? Ich glaub dir das nicht.
Lieber frühzeitig eine Entscheidung treffen - du könntest ja als Patient genausogut verfügen: Ich möchte am Leben erhalten werden, bis mein Körper aufgibt und keine Maschine der Welt meinen Herzschlag noch aufrecht erhalten kann. Aber ich denke, du solltest anderen Menschen nicht das Recht nehmen, diese Frage für sich anders zu beantworten.
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Friedrich Nietzsche)
#65
(21-11-2012, 00:46)indymaya schrieb: Jeder der beschließt sein Leben beenden zu wollen hat ein Recht getötet zu werden?

Jeder, der sterben möchte, weil er weiß, dass er bis zu seinem Tod unendlich große Schmerzen haben wird, und dass es keine Aussicht auf Besserung gibt, hat die Pflicht, sich endlos weiter zu quälen, nur weil irgendwelche Mitmenschen ethische Bedenken haben? Ist die moralische Empörung von Nicht-Betroffenen (meinetwegen von Theologen oder Philosophen) mehr wert als das (Menschen-)Recht des Patienten auf Hilfe? Der Patient ist es schließlich, der leidet, und nicht die Leute, die über ihn diskutieren!

Ein todkrankes Haustier darf eingeschläfert werden (obwohl es gar nicht gefragt werden kann, ob es sterben will). Seine Leiden zu verlängern, indem man das nicht tut, obwohl es nie wieder gesund werden wird, gilt zu Recht als Tierquälerei, auch wenn das Motiv des Besitzers ist, dass er sich nicht von dem Tier trennen will. Ein Mensch dagegen, dem es genauso ergeht, und der deswegen sterben WILL, darf es nicht, weil die Moralvorstellungen anderer Leute als wichtiger angesehen wird als seine Menschenwürde. Das verstehe, wer will!
Es geht ja schließlich nur um Fälle, bei denen ein Sterbenskranker SELBST sterben will, um seine Leiden zu verkürzen, und nicht um Fälle, in denen ANDERE es wollen!

(21-11-2012, 00:21)indymaya schrieb: Ein Mensch der Dich wirklich liebt würde eher lieber mit Dir zusammen sterben als Dich alleine zu töten.
Das halte ich für ein bisschen zu theatralisch. Natürlich ist es schlimm, wenn ein geliebter Mensch stirbt. Trotzdem haben nur wenige Angehörige den Wunsch, nachzusterben. Viel schlimmer als der (sanfte!) Tod eines kranken Familienmitglieds oder Freundes ist es, mitzuerleben, wie der geliebte Mensch sich quält, ihn vielleicht sogar vor Schmerz schreien zu hören und gleichzeitig zu wissen,
- dass er einerseits auf unbestimmte Zeit (eben bis zu seinem „natürlichen“ Tod) von der Gutmütigkeit anderer Leute wie Ärzte und Krankenschwestern abhängig sein wird, die ihm Schmerzmittel geben,
– dass es andererseits vielleicht irgendwann gar nicht mehr genug Medikamente geben wird, die ihn sowohl bei klarem Verstand lassen, als auch seine Schmerzen nehmen
- und vielleicht sogar, dass der Patient das alles selber ganz genau weiß

Wenn du einen solchen Menschen leiden siehst und ihn wirklich liebst, wünschst du dir nur eines für ihn: dass seine Qualen so schnell wie möglich beendet sind. Und wenn das auf medizinischem Weg nicht (mehr) geht und er es selber möchte, würdest auch du Sterbehilfe akzeptieren. Oder würdest du ihn wirklich drängen wollen, sich weiter zu quälen, nur um dir den Gefallen zu tun, noch eine Weile bei dir zu bleiben – oder, weil die Religion das als seine Pflicht ansieht? Nein - wenn du den Patienten wirklich liebst, würdest du seine Entscheidung akzeptieren. Um seinetwillen. Auch, wenn sie dir nicht gefällt.
#66
(21-11-2012, 09:12)Keksdose schrieb: Wenn ich das zu befürchten hätte, würe ich vermutlich mit dem Suizid warten - einzig und allein am Leben gehalten von dem Schuldbewusstsein, jemand anderen vor dem Verzweiflungssuizid zu retten, der offenbar besser damit klarkommt, dass ich leide, als dass ich einen selbstgewählten, würdevollen Tod bekomme... das wäre schrecklich. Für mich und die andere Person.

Eben. Als Angehöriger würde mir die Tatsache, dass der Patient sich zwar meinetwegen bemüht, weiterzuleben, in Wirklichkeit aber lieber sterben würde, sehr viel mehr belasten als ein schneller, selbstgewählter Tod, der seine Qualen beendet. Allein das schlechte Gewissen, wenn mir später klar würde, wie viele Schmerzen der Betroffene nur auf sich genommen hat, um mir Kummer zu ersparen, wäre für mich unerträglich.

Und der Patient würde den Angehörigen vielleicht hassen, weil er ihn zwingt, weiterzuleben, obwohl dieses Leben für ihn nur noch eine Quälerei ist. Und auch wenn er ihn nicht hassen würde - allein die Tatsache, aus Rücksicht auf die Gefühle anderer Leute weiterleben zu müssen, obwohl jeder Tag nur neue Schmerzen bringt, würde die Leiden des Patienten noch zusätzlich verstärken, denn es würde den körperlichen noch seelische hinzufügen.
#67
(20-11-2012, 23:45)indymaya schrieb:
(20-11-2012, 23:14)Keksdose schrieb: Was ist, wenn ich jetzt und hier für mich entscheide, dass ich so nicht leben möchte?
Auch hier verlangst Du wieder, daß irgend ein Mitmensch Dich töten soll.

und weiter?

menschen zu töten verlangt der gott, an den du glaubst, doch auch
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#68
(20-11-2012, 23:50)indymaya schrieb:
(20-11-2012, 23:36)petronius schrieb: warum hältst du dich nicht einfach raus,wenn du zum thema sowieso nichts beizutragen hast?
Deine Beiträge sind natürlch voll themenbezogen, total sibirisch.

wenn ich dich daran erinern darf: das thema wurde sogar von mir eröffnet
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#69
(21-11-2012, 00:46)indymaya schrieb:
(21-11-2012, 00:34)d.n. schrieb: Kommen wir doch auf den Kernaspekt zurück:dieser Patient beschließt aus freiem Willen, dass er sein Leben beenden möchte
Und? Jeder der beschließt sein Leben beenden zu wollen hat ein Recht getötet zu werden?

das hat nun auch wieder keiner behauptet

beantworte doch einfach dns frage:

Was siehst du an dieser Sterbehilfe als falsch an, indy?
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#70
(21-11-2012, 01:56)indymaya schrieb:
(21-11-2012, 01:45)schmalhans schrieb: Deshalb legt man es ja auch vorher fest, zum Beispiel in einer Patientenverfügung.
Was soll das denn sein?
Ich will getötet werden wenn...?
Aber von wem? Vater , Mutter, Verwandter, Arzt, Henker? Verfügt ein Mensch darüber wer ihn tötet?

du weißt nicht, was eine patientenverfügung ist?

dann informier dich doch einfach, bevor du hier laufend themenfremden unsinn absonderst

es geht bei einer patientenverfügung nicht um "Ich will getötet werden wenn...?" oder sonst eine deiner seltsamen fantasien ("wo die "Umgebung" über "einschläfern" nachdenkt"), sondern natürlich um "selbstgewähltes": nämlich, wie weit behandlung, insbesondere intensivmedizinische, gehen soll

kannst du oder willst du nicht verstehen, was der wunsch eines unheilbar leidenden nach einem selbstbestimmten ende des leids ist?
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#71
(21-11-2012, 09:37)Lelinda schrieb: Jeder, der sterben möchte, weil er weiß, dass er bis zu seinem Tod unendlich große Schmerzen haben wird, und dass es keine Aussicht auf Besserung gibt, hat die Pflicht, sich endlos weiter zu quälen, nur weil irgendwelche Mitmenschen ethische Bedenken haben?

ich würde das nicht auf "unendlich große Schmerzen" beschränkt sehen wollen. mir gehts eher allgemein um mangelnde lebensqualität, und die kann nun mal nur vom leidenden selber beurteilt werden. heißt: wenn der betreffende in dem, was noch kommen wird, für sich einfach keinen sinn mehr sieht (z.b. ein tetraplegiker, selbst bei optimaler schmerztherapie, ein demenzpatient, ja sogar ein unheilbar psychisch kranker), so hat er imho das recht, seinem leben ein ende zu setzen. und sollte sich dabei optimale und fachmännische hilfe geben lassen können

natürlich rede ich nicht dem akut depressiven suizidalen das wort, oder dem liebeskranken mit werther-syndrom, oder dem fingeramputierten hobby-pianisten. selbstverständlich braucht es hier das fachmännische urteil, d.h., ein - besser: zwei, und zwar zwei voneinander unabhängige - mediziner beurteilt den fall und bestätigt die negative prognose. das sollte irrationale und spontane todessehnsucht einigermaßen sicher ausschließen können - und natürlich darf auch nicht irgendein angehöriger stellvertretend den todeswunsch äußern, solange der betroffene noch selber dazu in der lage ist oder sich nicht vor eintritt des zustands der eigenen entscheidungsunfähigkeit eindeutig dahingehend geäußert hat
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#72
Es gibt da mindestens zwei Positionen, die der Gläubigen und die der Ungläubigen. Für den Gläubigen gilt zum Leben der Grundsatz: Was Gott gegeben hat darf der Mensch nicht nehmen. Krieg und die Todesstrafe sind hier die Ausnahmen, von der Seite der Religion betrachtet.
Die Ungläubigen können tun was sie belieben.

Eine vielleicht etwas schwierigere Frage stellt sich für den Gläubigen bei der Verwendung von Maschinen die das Leben verlängern, abschalten oder nicht?
Dabei sollte man beachten dass Menschen an Maschinen hängen obwohl sie schon längst hirntot sind, hier wird ein Mensch nur noch benutzt um das Geld weiter fließen zu lassen oder um als Versuchsobjekt herzuhalten, hier wäre nach meiner Meinung das Abschalten weder "Tötung auf Verlangen" noch unterlassene Hilfeleistung und auch kein Selbstmord, die Voraussetzung dazu sollten ärztlich Gutachten sein die den Hirntod zweifelsfrei bestätigen, und zwar Gutachten von verschiedenen Ärzten, also nicht nur einem. Denn hier entscheidet der Arzt ob er ein Mörder ist oder ob er lediglich eine Maschine abschaltet.
Soweit ich weiß ist noch nie ein Mensch wieder zu Bewusstsein gekommen bei dem der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde, das Hoffen auf ein Wunder sollte hierbei außer Acht gelassen werden dürfen, wenn Wunder, dann also nach dem Abschalten.

Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten. Ab wann ein Leben nicht mehr als "Lebenswert" eingestuft wird, davon solltet Ihr lieber die Finger lassen.
Ab welcher Stufe der Depression besteht das Recht auf Selbstmord?
Oder zählt das für Euch nicht zu "Schmerz"? Wann darf ein absolut Irrer beseitigt werden? Dann wenn seine Familie es wünscht? Er merkt ja eh nichts. Sollten wichtige und bekannte Persönlichkeiten länger am Leben gehalten werden als Nutzlose?
Wäre es nicht vielleicht auch angebracht einen Menschen schon gleich nach der Geburt zu euthanasieren weil er sowieso irgendwann unerträgliche Schmerzen bekommen wird? Wie lange darf die Rente dauern?

Wie gesagt, eigentlich nur für Ungläubige die Frage.
#73
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Es gibt da mindestens zwei Positionen, die der Gläubigen und die der Ungläubigen. Für den Gläubigen gilt zum Leben der Grundsatz: Was Gott gegeben hat darf der Mensch nicht nehmen. Krieg und die Todesstrafe sind hier die Ausnahmen, von der Seite der Religion betrachtet

worunter genau fallen jetzt die selbstmordattentäter aus der gruppe deiner mitmuslime?

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Die Ungläubigen können tun was sie belieben

zu gütig

deine ansicht wird allerdings von der gesellschaft weithin nicht mitgetragen

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Eine vielleicht etwas schwierigere Frage stellt sich für den Gläubigen bei der Verwendung von Maschinen die das Leben verlängern, abschalten oder nicht?
Dabei sollte man beachten dass Menschen an Maschinen hängen obwohl sie schon längst hirntot sind, hier wird ein Mensch nur noch benutzt um das Geld weiter fließen zu lassen oder um als Versuchsobjekt herzuhalten, hier wäre nach meiner Meinung das Abschalten weder "Tötung auf Verlangen" noch unterlassene Hilfeleistung und auch kein Selbstmord

du schmeißt hier zwei verschiedene dinge durcheinander, die erstens nichts miteinander zu tun haben (nur mit apparatemedizin mögliche "lebenserhaltung", ggf. ohne auch nur ansatzweise positive prognose, und den hirntod) und zweitens am thema dieses threads (sterbehilfe auf wunsch des patienten) völlig vorbeigehen

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten

nein!

erstens gehts (zumindest mir) nicht nur um schmerzen, und zweitens geht es in keiner weise um die "berechtigung, einen anderen zu töten"

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Ab wann ein Leben nicht mehr als "Lebenswert" eingestuft wird, davon solltet Ihr lieber die Finger lassen

richard, es geht allein um die frage, ob der patient sein eigenes leben als lebenswert empfindet oder nicht...

spar dir deine unterstellungen in richtung "euthanasie" nach naziverständnis oder "lebensunwertes leben"

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Ab welcher Stufe der Depression besteht das Recht auf Selbstmord?

imho besteht dann das recht auf selbstbestimmte lebensbeendigung, wenn keine besserung zu erwarten ist und der mensch sein leben nur noch als qual empfindet

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Wann darf ein absolut Irrer beseitigt werden?

überhaupt nicht!

spar dir deine unterstellungen in richtung "euthanasie" nach naziverständnis oder "lebensunwertes leben"!!!"

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Dann wenn seine Familie es wünscht?

nein!!!

ich empfinde deine unterstellungen als böswillig und eine frechheit. man muß sich nicht in die ecke von mördern aus eigennützigen motiven stellen lassen, wenn man eine selbstbestimmte beendigung eigenen leidens vertritt

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Er merkt ja eh nichts. Sollten wichtige und bekannte Persönlichkeiten länger am Leben gehalten werden als Nutzlose?
Wäre es nicht vielleicht auch angebracht einen Menschen schon gleich nach der Geburt zu euthanasieren weil er sowieso irgendwann unerträgliche Schmerzen bekommen wird? Wie lange darf die Rente dauern?

Wie gesagt, eigentlich nur für Ungläubige die Frage.

nein, das ist auch für ungläubige nicht die frage

nur menschen wie du stellen sie
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
#74
(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Ab wann ein Leben nicht mehr als "Lebenswert" eingestuft wird, davon solltet Ihr lieber die Finger lassen.

Ganz sicher nicht. Ich möchte, dass mir das Recht zugesprochen wird, selbst zu entscheiden, ob mein Leben lebenswert ist.
Warum sollten andere das entscheiden? Ich bin die einzige, die das bewerten kann.

Im Übrigen, nur um das noch einmal ganz klar darzustellen: Es geht hier nicht darum, andere aufgrund ihrer Lebensqualität zu beurteilen. Nein, es geht um das genaue Gegenteil. Wer so vehement gegen Sterbehilfe ist, tut genau das: Er bewertet das Leben als lebenswert und dessen Beendigung damit als falsch. Genau das muss ja aufhören; dass andere das beurteilen dürfen.

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Ab welcher Stufe der Depression besteht das Recht auf Selbstmord?
Oder zählt das für Euch nicht zu "Schmerz"?

Depressionen sind schon ein schwieriger Sonderfall. Wir wissen inzwischen, dass Depressionen oft geheilt werden können... aber nicht immer. Alzheier dagegen ist unheilbar. Es besteht keine Hoffnung auf Besserung für solche Patienten. (Übrigens: Das von dir genannte Neugeborene hat jede Menge Hoffnung auf ein wundervolles Leben.)

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Wann darf ein absolut Irrer beseitigt werden? Dann wenn seine Familie es wünscht? Er merkt ja eh nichts. Sollten wichtige und bekannte Persönlichkeiten länger am Leben gehalten werden als Nutzlose?

Von beseitigt werden spricht doch niemand, Richard. Sagen wir es mal so: Es geht um dich. Solltest du dich irgendwann einmal in der furchbaren Situation befinden, dass du einem qualvollen Ende entgegensiehst (ich wünsch es keinem), dann sollst du das Recht haben, dein Leben an dem Punkt zu beenden, den du frei wählst. Solltest du über den "point of no return" schon hinaus sein, also zu krank, um dein Leben zu beenden, und du bittest in diesem Fall eine geliebte Person oder einen professionellen Arzt (der das emotional verkraften kann) um Hilfe, sollen diese Personen nicht wegen Mord ins Gedängnis kommen müssen.
Das ist alles.

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Wie gesagt, eigentlich nur für Ungläubige die Frage.

Dann wäre das ein Armutszeugnis für Gläubige. Solche Fragen müssen gestellt werden.
Überzeugungen sind gefährlichere Feinde der Wahrheit als Lügen. (Friedrich Nietzsche)
#75
Wer hirntot ist, ist unwiderruflich tot. Da stellt sich die Frage nach einer Sterbehilfe überhaupt nicht mehr, sondern höchstens die, ob er als Organspender in Frage kommt.

(21-11-2012, 12:25)Richard Bastian schrieb: Was mir aufgefallen ist an Euerer Diskussion, Ihr wollt also entscheiden ab wann Schmerzen dazu berechtigen sich selbst oder einen anderen zu töten.

Ab wann die Schmerzen so stark sind, dass er um Sterbehilfe bittet, soll niemand anders als der Patient selbst entscheiden. Denn er ist der einzige, der wirklich darunter zu leiden hat. Kein Arzt, kein Angehöriger, keine Krankenschwester oder Geistlicher kann auch nur im Geringsten nachempfinden, ob es so weit ist oder nicht.
Natürlich müssen dem Patienten sämtliche Alternativen (wie z.B. eine Schmerzpumpe) angeboten worden sein und zur Verfügung gestanden haben.

Und wenn der Patient keine Möglichkeit mehr hat, sich selbst zu töten, zum Beispiel weil er völlig gelähmt ist, dann sollte er jemand anderen um Hilfe bitten dürfen, ohne dass dieser dafür belangt werden dürfte. Diese Bitte könnte er zum Beispiel vor Zeugen äußern.


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