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das Menschenrecht auf sauberes Wasser
#1
Recht ist nur dann Recht, wenn es durchsetzbar ist. Sonst ist es nur eine Gepflogenheit
Das gilt auch für Menschenrechte

Gestern 19.03.2035 las ich einen ergreifenden Artikel in domradio.de
Misereor setzt sich für das Recht auf sicheres Trinkwasser ein
(Anm.: Misereor ist eine Organisation)

In diesem Artikel wird "das Menschenrecht auf sauberes Wasser" erwähnt.
Aber gibt es dieses Menschenrecht auf sauberes Wasser wirklich? Gibt es ein Menschenrecht auf Sonnenschein? Können Inuit (vormals Eskimos) ein solches Menschenrecht auf Sonnenschein geltend machen? Gegen wen? Was ist wenn im Polarwinter (Polarnacht genannt) die Sonne drei Monate nicht scheint?

"Laut Unicef haben rund 2,2 Milliarden Menschen weiterhin keinen sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser." Das ist wirklich entsetzlich

Nehmen wir als ein tragisches Beispiel den Ganges. Dieser große Fluß ist kein sauberes Wasser und auch das Grundwasser ist auf beiden Seiten mehrere Kilometer kein Trinkwasser
Millionen Hindus baden täglich rituell im heiligen Fluß, oft mit der Straßenkleidung und natürlich ohne sich zuvor zu duschen, nicht nur Kinder verrichten im Fluß ungesehen ihre Notdurft (Urin und Fäkalien) und es gilt als erstrebenswert, die Leichen der Eltern am Ufer des Ganges zu verbrennen, was aber aus Holzknappheit nie restlos gelingt und somit landen dabei massenhaft halbverbrannte menschliche Fleischstücke im Fluß, da die "Asche" in den Ganges gehört

Um den Menschen im Gangestal sauberes Wasser zu ermöglichen, müßte eine Regierung alle rituellen Tätigkeiten im Ganges verbieten (rituelles Bad, Leichenverbrennung samt Beisetzung der "Asche" im Fluß)
Dies war nicht einmal die britische Militärverwaltung im Britischen Kolonialreich imstande.
"Jeder Mensch hat das Recht, stets über bezahlbares Wasser in ausreichender Menge und Qualität zu verfügen – zum Trinken, zur Essenszubereitung und für die Körperhygiene."
Erzähl das mal den Beduinen in der Sahara



Quellenangabe des Zitats:
Sauberes Trinkwasser für alle: ein Menschenrecht | BMZ

Wenn nun eine Beduinensippe in nicht trockene Länder mit Fließwasser auswandert (Europa), bekommt sie dort eine Wohnung mit
reichlich Trinkwasser, aber kann nicht mehr wie gewohnt den Wohnort wechseln und die Zelte aufschlagen wo sie will und die Freiheit der Mobilität genießen. Im Sommer etwa in kühlen Bergregionen wohnen, im Winter im Flachland. Dies schlägt sich nun mit dem Menschenrecht Nummer 13
"Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates."

Beduinen sind durch ihre jahrtausendealte Kultur Freiheit gewöhnt
Abhilfe würde theoretisch die Zuweisung einer Stadtwohnung und gleichzeitig eines Sommerhauses bringen
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