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		13-08-2009, 13:44 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-08-2009, 13:45 von Ekkard.)
		
	 
	
		Jam, man muss das genau lesen. Es handelt sich um ein Verfahrensproblem. Das Gericht muss vermeiden, dass es durch beliebige Verfremdung zu ständigem Urteilen gehetzt wird.
Die Organisation und die SS-Runen (und ähnliche Symbole) bleiben verboten - genauso, wie deutschsprachige Inhalte und Verlautbarungen.
	
	
	
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
	
	
 
 
	
	
		man muß eben einfach nur noch Fremdsprachen lernen , das reicht dann aus .
Der Inhalt kann dann nicht mehr belangt werden.
jam
	
	
	
	
	
 
 
	
	
		Das Urteil ist schon ärgerlich, aber wie auch der Jurist im Artikel anmerkte, ist es kaum möglich, rechtsextremistische Parolen bzw. Rechtsextremismus allein mit dem Strafrecht zu bekämpfen.
Diese Bekämpfung muss imo viel früher beginnen und anders angepackt werden, da die Neo-Nazis selten vor solch doch eher harmlosen Strafen zurückschrecken.
Schade, dass es ihnen damit noch leichter gemacht wird.
Aber immerhin ist das Urteil gegen Horst Mahler jetzt rechtskräftig.