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beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - Druckversion +- Religionsforum (Forum Religion) (https://religionsforum.de) +-- Forum: Allgemeines (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=25) +--- Forum: Politik und Soziales (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=22) +--- Thema: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? (/showthread.php?tid=5889) |
RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - petronius - 11-07-2012 (11-07-2012, 10:47)schmalhans schrieb: Darf ich jetzt dagegen sein? Danke. du machst dich zum anwalt der 2% und kriminalisierst 98% RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - petronius - 11-07-2012 (11-07-2012, 10:56)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:52)petronius schrieb: das ist so pauschal nicht wahr, wurde dir auch schon mehrfach gesagt, und daher nehme ich mir das recht heraus, deine aussage als (vorsätzlichen) unfug zu sehen wurden längst vorgebracht, aber du nimmst ja nicht zur kenntnis, daß nur eine verschwindende minderheit der gläubigen dem fundamentalismus anhängt RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - petronius - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:02)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:58)petronius schrieb: du praktizierst selbst, was du anderen vorwirfst steht doch da schwarz auf hellblau RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:09)petronius schrieb: bei einer impfung? Ja, bei einer Impfung. "Eine Impfung stellt – wie auch jede andere medizinische Behandlungsmaßnahme – juristisch gesehen eine Körperverletzung dar. Die Körperverletzung ist nur dann nicht rechtswidrig, wenn die Einwilligung des Behandelten oder der Eltern vorliegt oder ein Vormundschaftsgericht die Einwilligung der Eltern ersetzt. Die Aufklärung des Behandelten oder der Eltern ist die Grundlage dieser Einwilligung. Die Verantwortung der Eltern bezieht sich dabei in erster Linie darauf, ihr Kind vor schweren Krankheiten zu schützen, in zweiter jedoch auch auf die Gesellschaft." "Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind in Deutschland Grundlage für die Festlegung der „öffentlich empfohlenen Impfungen“. Letztere werden durch die Gesundheitsbehörden der Bundesländer definitiv festgelegt." (Quelle: Wikipedia) Dazu gehört auch die FSME-Impfung. Die Eltern entscheiden letztendlich nur, ob sie die Möglichkeit für ihr Kind wahrnehmen oder nicht. Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ... RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - petronius - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden du hast eine juristische meinung vorgetragen - mehr nicht (11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb: Es geht nur darum, ob dieser Eingriff auch strafbar ist gut, ich präzisiere: natürlich meinte ich eine strafbare körperverletzung im allgemeinen sprachgebrauch wird niemand eine medizinische maßnahme mit einwilligung des patienten (oder dessen stellvertreters) als "körperverletzung" bezeichnen RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - petronius - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:23)schmalhans schrieb: Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ... on topic komt von dir doch soweiso nichts und in deinem text steht nirgends, daß der arzt über die notwendigkeit einer impfung entscheidet RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - Harpya - 11-07-2012 (11-07-2012, 10:37)petronius schrieb:Was soll denn jetzt die Bezeichnung für Helfer(11-07-2012, 01:22)Harpya schrieb: Ich setze mich gerne dem Vorwurf aus Gesetze zu befolgen, besonders wenn sie die Unversehrtheit des Leibes bei Schuzbefohlenen betreffen. des Reichsluftschutzbundes her, noch sebst erlebt was ? RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:12)petronius schrieb:(11-07-2012, 10:01)schmalhans schrieb: Die Gefährung des Kindswohls ist die Grundlage des Urteils. Wer nicht hinguckt, sieht halt nix. "In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern sowie das Recht auf Religionsfreiheit überwiege. Die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern würden nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie abwarten, ob sich ihr Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet." (Quelle: AUF - Christen für Deutschland) Siehst du es jetzt? RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:14)petronius schrieb:(11-07-2012, 10:36)schmalhans schrieb: Kinder sind nicht per Geburt religiös, ihre Eltern sind es gegebenenfalls. Man kann Kinder also nicht vor "ihrer eigenen Religion" schützen, denn sie haben keine. Bis sie sich selber - im entsprechenden Alter - für eine entscheiden Du meinst, dass du anderer Meinung bist? Begründet hast du das nicht, nur behauptet. RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:16)petronius schrieb:(11-07-2012, 10:47)schmalhans schrieb: Darf ich jetzt dagegen sein? Danke. Ich kriminalisiere nichts (das macht der Gesetzgeber oder das Gericht), schon gar nicht unzusammenhängende Prozentzahlen. Ich nahm lediglich Bezug auf Ekkards Aussage, dass "sobald ein Moslem oder Jude selbst in die Öffentlichkeit tritt und seine 'Verletzung' beklagt, in dem Augenblick kannst du dich zu dessen Anwalt machen!" Dem habe ich mit Vergnügen entsprochen. So what? Ich habe hier "Anwalt" übrigens im übertragenen Sinne verstanden. Im übrigen bist du doch der, der immer fleißig die Rechte der Minderheiten gegen die der Mehrheit gewahrt wissen will ... RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:18)petronius schrieb:(11-07-2012, 10:56)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:52)petronius schrieb: das ist so pauschal nicht wahr, wurde dir auch schon mehrfach gesagt, und daher nehme ich mir das recht heraus, deine aussage als (vorsätzlichen) unfug zu sehen Ich spreche auch nicht von gläubigen, sondern von religiösen Menschen. RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:19)petronius schrieb:(11-07-2012, 11:02)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:58)petronius schrieb: du praktizierst selbst, was du anderen vorwirfst Ach, du meinst, ich würde Andere "zwangsbeglücken"? Nein, ich will genau das verhindern! RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:23)petronius schrieb:(11-07-2012, 11:10)schmalhans schrieb:(11-07-2012, 10:50)petronius schrieb: und ob es sich hier um körperverletzung handelt, muß erst ausjudiziert werden Danke für die Kenntnisnahme. In diesem Zusammenhang kommt es nämlich genau darauf an, auf dieses kleine unbedeutende Wörtchen "strafbar". RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:25)petronius schrieb: in deinem text steht nirgends, daß der arzt über die notwendigkeit einer impfung entscheidet Tut mir leid, das habe ich tatsächlich in deinem Beitrag falsch gelesen. Ich hatte es beim ersten Lesen so verstanden, du willst wissen, ob auch die Impfung eine Körperverletzung wäre. RE: beschneidungsverbot, die dritte - wieviel pluralismus ist es, bitte? - schmalhans - 11-07-2012 (11-07-2012, 11:25)petronius schrieb:(11-07-2012, 11:23)schmalhans schrieb: Ist das nicht off-topic? Aber du hast mich ja gefragt ... Ach, meinst du damit meinen ausführlichen Beitrag Nr. 13 hier, in dem ich einen "Antwortbrief" auf den von dir zitierten taz-Artikel veröffentlichte? |