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Das Recht des Christentums... - Druckversion

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RE: Das Recht des Christentums... - schmalhans - 26-04-2012

(26-04-2012, 19:56)indymaya schrieb:
(26-04-2012, 19:28)schmalhans schrieb: Wenn zwei Jungs einen anderen verprügeln und der behuaptet, er könne ja seinen großen Bruder ruefen, es dann aber nicht tut, liegt das wohl eher daran, dass er gar keinen hat ...
Das kannst Du aber nicht wissen!

Es ging darum zu zeigen, dass aus einer solchen Aussage nicht logisch folgt, dass die betreffende Person es willentlich geschehen lässt oder gar dass ein "gerechter Mensch" "Leben bei Gott hat". Dies ist ein Glaubenssatz, aber eben keine richtige Schlussfolgerung.


RE: Das Recht des Christentums... - indymaya - 26-04-2012

(26-04-2012, 20:15)schmalhans schrieb: Es ging darum zu zeigen, dass aus einer solchen Aussage nicht logisch folgt, dass die betreffende Person es willentlich geschehen lässt oder gar dass ein "gerechter Mensch" "Leben bei Gott hat". Dies ist ein Glaubenssatz, aber eben keine richtige Schlussfolgerung.
Du kannst aber keinen "Glaubenssatz" falsch nennen, nur weil Dein Intelekt keine Logig findet.


RE: Das Recht des Christentums... - petronius - 26-04-2012

(25-04-2012, 23:44)Chyneera schrieb: Welche Person, welches Individuum oder welche Persönlichkeit hatte das Recht, einfach so von jetzt auf gleich die Religion des Christentums zu erschaffen?

jeder hat das recht, eine religion zu gründen. ich wüßte nicht, inwiefern das zu beanstanden wäre, solange sie sich inhaltlich im verfassungskonformen bereich abspielt

ob und wieviele mitglieder der vereinsgründer um sich scharen kann, ist eine andere frage und sein problem

die vereine im dachverband "christentum" waren offensichtlich dabei recht erfolgreich, auch wenn das heute vielerorts nachläßt. für die mitglieder stellt sich die frage des rechts zur gründung ihres vereins wohl kaum, und die anderen gehts nichts an


RE: Das Recht des Christentums... - Ekkard - 26-04-2012

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