![]() |
Steinigungsurteil aufgehoben - Druckversion +- Religionsforum (Forum Religion) (https://religionsforum.de) +-- Forum: Allgemeines (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=25) +--- Forum: Religionsübergreifendes und Interreligiöses (https://religionsforum.de/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Steinigungsurteil aufgehoben (/showthread.php?tid=549) Seiten:
1
2
|
- Gast - 12-10-2003 Hallo Strafen sollten immer im Verhältnis stehen und Fingerabhacken und Steinigung sind Abschreckungsurteile. Auch die Kreuzigung war ein wichtiges Machtistrument der Römer um die Massen abzuschrecken. Ich halte aber die Todesstrafe an sich für wichtig, bei Massenmördern usw. Peter - Mustafa - 15-10-2003 Asalamualeikum und Hallo. Die Steinigung findet Anwendung nach Sharia, unabhängig von Sunni oder Shia. Sie betrifft jedoch ausschließlich verheiratete Männer und verheiratete Frauen. Nicht unverheiratete und auch nicht längst Geschiedene. Allerdings gibt es einen gewaltigen Unterschied. Wärend es leider weitverbreitet ist, dies als Strafwerkzeug des betrogenen Ehemannes anzusehen ist es in Wahrheit ein Mittel (in meiner laienhaften ausdrucksweise) zur aufrechterhaltung einer gewissen "öffentlichen Ordnung". Umgekehrt lässt sich allein über die erheblichen Hürden für ein solches Urteil erkennen, wie erheblich der Schaden wäre. Will sagen, wer sich in aller Öffentlichkeit ... Zunächst muß man festhalten, daß Mutaa eigentlich kein "Ausweg" in Sachen Steinigung ist, ganz einfach weil (in o.g. Kontext) bereits verheiratete Ehefrauen nunmal nicht gleichzeitig Mutaa praktizieren können und umgekehrt nicht verheiratete Frauen gefälligst kein Steinigungsurteil zu befürchten haben. Alles andere ist "Schaumschlägerei". Mutaa ist außerdem keineswegs verboten für Jungfrauen unter 35, gleichwohl es verpöhnt ist, wenn solche in ganz jungen Jahren Mutaa praktizieren. Auch wenn es tatsächlich nicht ein Recht des betrogenen Ehemannes oder der betrogenen Ehefrau ist, so sollte dies nicht zu der Aussage Verleiten, daß es keines Menschen Recht sei, eines anderen Menschen Leben zu nehmen. Dies Recht existiert im Islam durchaus. wasalam und viele Grüße Mustafa - Shia - 19-10-2003 Salam Mustafa, ich hatte mich auf dieses Urteil bezogen. Die Frau war ja nicht verheiratet sondern Witwe. Daher habe ich mich auf der Mutaa bezogen. Ferner zur Mutaa wegen 35 jährige Jungfrau bezieht es sich auch auf die Rechtschule. Meine verbietet es das eine Jungfrau Mutaa anwendet unter dem 35 Lebensjahr. wa salam Shia |