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Ö: Verfassungsgericht erklärt Corona-Betretungsverbote für weitgehend gesetzeswidrig
#1
Knalleffekt im Nachbarland Österreich

Österreich: Verfassungsgerichtshof erklärt Corona-Betretungsverbote für weitgehend gesetzeswidrig
derstandard.at › Inland › Sachpolitik › Staat & Justiz
22. Juli 2020
"Die allgemeine Ausgangssperre sei zu weit gefasst gewesen, stellen die Höchstrichter fest"

Da nun die zweite Welle im Anrollen ist (Tschechiens Polizei kontrolliert in Städten wieder wachsamer) wird es spannend werden, was der österreichische Gesundheitsminister Anschober (GRÜNE) jetzt machen wird
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#2
Das Gesetz war eh schon wegen Formfehlern/schlampigen Formulierungen groesstenteils abgesaegt.

Was Anschober macht, wissen wir doch: Wiedereinfuehrung der Maskenpflicht in Geschaeften, Banken, etc., einerseits, und gezielte Quarantaenemassnahmen in nachgewiesenen Faellen.
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#3
(22-07-2020, 21:39)Ulan schrieb: Was Anschober macht, wissen wir doch


Er kann nicht mehr so tun wie früher. Eine Verurteilung durch den Verfassungsgerichtshof ist eine schwere Demütigung für einen Politiker

Von seinen regierungsinternen (ÖVP und Grüne) Konkurrenten wird er sich jetzt sagen lassen müssen, dass er ja "kein Jurist" ist, sondern nur ein Volksschullehrer

Leider ist er auch kein Arzt (so wie die international renommierte Frau Dr. Rendi-Wagner SPÖ)

Es ist zu hoffen, dass nun dieser Gesundheitsminister im Herzen Europas nicht verzagt und die Dinge treiben läßt - das wäre das letzte was wir jetzt brauchen können in Europa. Denn wenn Österreich verseucht wird, dann Gute Nacht Deutschland

Anschober wäre jetzt gut beraten, einen Krisenstab von echten Fachleuten (ohne dabei auf Parteibücher zu achten) einzuberufen: echte Verfassungsjuristen und SeuchenspezialistInnen wie etwa Frau Dr. Rendi-Wagner SPÖ

Wenn man Fehler macht, muß man diese eingestehen und dann kann man sie reparieren
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#4
Diese unsinnige Argumentation hatten wir schon vorher entsorgt, und da versagt bei Dir auch wieder mal die grundsaetzliche Logik.

1. Da Kurz sich fuer diese Gesetzgebung an vorderster Front eingesetzt hat und seine ÖVP dafuer massgeblich verantwortlich ist, hat Anschober da ueberhaupt kein Problem. Kurz wollte das so.

2. Das ganze Gerede um den medizinischen Sachverstand hat mit dem Urteil oder dem Thema rein gar nichts zu tun, mal ganz abgesehen davon, dass echte Seuchenspezialisten natuerlich die medizinische Seite abgehandelt haben. Dass fuer eine umfassende Verfassungueberpruefung keine Zeit war, haben wir auch schon besprochen. Die fand halt jetzt statt. Die verhaengten Strafen waren sowieso schon dabei, einkassiert zu werden, wegen Formfehlern im Gesetz.

Die neueren Massnahmen werden jetzt entsprechend angepasst.
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#5
(23-07-2020, 01:29)Ulan schrieb: Da Kurz sich fuer diese Gesetzgebung an vorderster Front eingesetzt hat und seine ÖVP dafuer massgeblich verantwortlich ist, hat Anschober da ueberhaupt kein Problem. Kurz wollte das so.

Du stellst den Anschober ja her, als ob er eine hirnlose Marionette ohne Gewissen wäre Icon_cheesygrin
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#6
Ich sehe lediglich die tatsaechlichen Kraefteverhaeltnisse in der Koalition. Und Du hast anscheinend keine der Ankuendigungen der Massnahmen gesehen.
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#7
(23-07-2020, 01:58)Sinai schrieb:
(23-07-2020, 01:29)Ulan schrieb: Da Kurz sich fuer diese Gesetzgebung an vorderster Front eingesetzt hat und seine ÖVP dafuer massgeblich verantwortlich ist, hat Anschober da ueberhaupt kein Problem. Kurz wollte das so.

Du stellst den Anschober ja her, als ob er eine hirnlose Marionette ohne Gewissen wäre Icon_cheesygrin


(23-07-2020, 09:14)Ulan schrieb: Ich sehe lediglich die tatsaechlichen Kraefteverhaeltnisse in der Koalition

Dann hätte sich der grüne Gesundheitsminister in einer seiner Fernsehauftritte an die Öffentlichkeit wenden sollen und sagen, dass er die Wünsche des türkisen Bundeskanzlers erfüllen muß.
Wenn er zu erkennen gegeben hätte, dass er diese Vorgaben "widerwillig" erfüllt, dann stände er jetzt besser da

Und er hätte sich ja schutzsuchend an den aus dem ebenfalls aus dem grünen Lager kommenden Bundespräsidenten Van der Bellen wenden können

So nach dem Motto "Hilfe, ich werde gezwungen die Verfassung zu brechen"

Aber nichts dergleichen ist je geschehen. Im Gegenteil: der grüne Gesundheitsminister Anschober ließ sich als starker Mann feiern

Und jetzt ist der Salat da!
Eine Verurteilung durch den Verfassungsgerichtshof ist eine schwere Demütigung für einen Politiker
Und er kann jetzt in der zweiten Coronawelle nicht mehr so regieren wie früher.
Hoffentlich resigniert der Gesundheitsminster jetzt nicht.

Eine Seuche in Österreich ist auch für Deutschland eine Bedrohung!
Bis jetzt war Italien der Seuchenherd, Österreich lag als Puffer dazwischen.
Deutschland hat ein vitales Interesse, dass Österreich wirksame Seuchenmaßnahmen hat

Wie gesagt:
Anschober wäre jetzt gut beraten, einen Krisenstab von echten Fachleuten (ohne dabei auf Parteibücher zu achten) einzuberufen: echte Verfassungsjuristen und SeuchenspezialistInnen wie etwa Frau Dr. Rendi-Wagner SPÖ

Wenn man Fehler macht, muß man diese eingestehen und dann kann man sie reparieren
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#8
(24-07-2020, 15:41)Sinai schrieb: Eine Verurteilung durch den Verfassungsgerichtshof ist eine schwere Demütigung für einen Politiker

Der Verfassungsgerichtshof hatte niemand zu verurteilen oder freizusprechen, sondern zu beurteilen, ob bestimmte Maßnahmen, die zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren getroffen wurden, mit der Verfassung vereinbar gewesen waren.

Dieser Aufgabe ist er nachgekommen.

Die wesentlichen Entscheidungen zu den Beschwerden sind:

Es ist verfassungskonform, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden.

Die gesetzliche Grundlage für Betretungsverbote in Bezug auf Betriebsstätten, Arbeitsorte und sonstige bestimmte Orte ist ebenso verfassungskonform.

Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 war gesetzwidrig.

Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.

Die Aufgabe, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf ihre Verfassungskonformität zu begutachten, obliegt dem Verfassungsdienst. Dieser ist im Bundeskanzleramt angesiedelt und untersteht der Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler.

Die Probleme, die du Herrn Anschober unterstellst, hat er nicht. Er ist einer der angesehensten und beliebtesten Politiker der Republik.

Siehe hier:
*https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310540/umfrage/vertrauen-in-bundespolitiker-in-oesterreich/
MfG B.
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#9
Hoffen wir, dass nun trotz dieses Urteils des Verfassungsgerichtshofs die Seuche in Österreich wirksam bekämpft werden kann - denn die zweite Welle klopft schon an:

Finnland verhängt wieder Quarantäne für Einreise aus Österreich.
Gelesen im österreichischen "Standard" am 24. Juli 2020 um 16:58

Der Artikel heißt:
Corona-Hotspot St. Wolfgang? Mindestens 16 Fälle in acht Hotels
derstandard.at › Panorama › Coronavirus
24. Juli 2020


________


Zum Betretungsverbot "öffentlicher Orte"
Hier sollte der österreichische Verfassungsgerichtshof sagen, wie er sich da die Regelung konkret vorstellt

Damit zwar die Regelung den hohen Ansprüchen des Verfassungsgerichtshofs genügt, aber auch einen effektiven Schutz der Bevölkerung darstellt

Wasch mich und mach mich nicht naß ist kein zielführender Slogan
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#10
Das Urteil des Verfassungsgerichts betrifft keine der derzeit gueltigen Massnahmen. Alle Massnahmen, um die es ging, sind schon vor Monaten ausgelaufen (das war uebrigens auch die Antwort von Kurz, als eventuelle Verfassungsprobleme angesprochen wurden: bis die abgeklaert sind, sind die Massnahmen vorbei). Im Moment sind andere Gesetze und Verordnungen in Kraft, und die sind auch gerade wieder verschaerft worden.

Was ein Verfassungsgerichtshof tut und was nicht, hat Bion schon angesprochen. Gesetze erlaesst er jedenfalls keine. Er hat sich auch nicht darum zu kuemmern, einen "effektiven Schutz der Bevoelkerung" zu gewaehrleisten. Das ist auch gar nicht seine Kompetenz, in beiderlei Bedeutung des Wortes.
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#11
(24-07-2020, 19:00)Ulan schrieb: Was ein Verfassungsgerichtshof tut und was nicht, hat Bion schon angesprochen. Gesetze erlaesst er jedenfalls keine. Er hat sich auch nicht darum zu kuemmern, einen "effektiven Schutz der Bevoelkerung" zu gewaehrleisten. Das ist auch gar nicht seine Kompetenz, in beiderlei Bedeutung des Wortes.


Dennoch ist er mit seinen Sprüchen im Spannungsfeld zwischen alten verfassungsrechtlichen Normen und heutigen Problemen*, die bei der Erstellung der Verfassung niemand vorhersehen konnte.


________


*) Demonstrationen sind durch das verfassungsmäßig gewährleistete Grundrecht (österr. Staatsgrundgesetz 1867) geschützt. In Seuchenzeiten sind aber Menschenansammlungen ein erhebliches Risiko! Was nun ?

Und viele andere Beispiele
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#12
Keine Ahnung, wie Oesterreich das haelt. In Deutschland handelt die Position des Artikels die Frage, welches Grundrecht welches andere schlaegt, und Ausnahmen sind auch oft genug erwaehnt.

Das fuehrt jetzt aber vom eigentlichen Thema weg. Im Prinzip war ja die Kritik des Verfassungsgerichtshofs, dass die Bestimmungen nicht konkret genug waren, oder im Fall der Ladenflaeche die Willkuer (ich kann den Grund dahinter verstehen, aber das war halt nicht gesetzlich abgedeckt und hatte nichts mit Gesundheitsschutz zu tun). Die heutigen Massnahmen sind weitaus punktgenauer, aber wohl auch deshalb, weil jetzt anhand ausreichender Testkapazitaeten gezieltere Massnahmen getroffen werden koennen, was zu Beginn der Krise gar nicht moeglich war.
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#13
(24-07-2020, 22:14)Ulan schrieb: Die heutigen Massnahmen sind weitaus punktgenauer, aber wohl auch deshalb, weil jetzt anhand ausreichender Testkapazitaeten gezieltere Massnahmen getroffen werden koennen, was zu Beginn der Krise gar nicht moeglich war.


Wenn alles so super ist in Österreich, warum verhängte dann Finnland jetzt ein Einreiseverbot aus Österreich ??

Siehe hier:
Finnland verhängt wieder Quarantäne für Einreise aus Österreich.
Gelesen im österreichischen "Standard" am 24. Juli 2020 um 16:58

Irgend was kann da nicht stimmen

Auch Tunesien hat eine 14-tägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Österreich eingeführt.

Ebenfalls seit kurzem zu lesen im selben Standard Artikel, der ständig verlängert wird

Wenn nun schon ein medizinisch unterversorgtes Dritte Welt Land wie Tunesien die Österreicher nicht rein lassen will, dann ist aber in Österreich schon Feuer am Dach!
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#14
Die erste Meldung hast Du oben schon zitiert; kein Grund die zu wiederholen.

Dass alles "super" laeuft, habe ich nicht gesagt. Und bei Einreisebeschraenkungen sind diese in den meisten Laendern an objektive Kriterien geknuepft, and da sind die offiziellen Zahlen an Neuerkrankungen halt ausschlaggebend. Finnland hat da wohl nur seine geltenden Verordnungen angewandt. Oesterreich hat ja auch jetzt wieder Quarantaene fuer alle moeglichen Laender neu eingefuehrt, und manchmal ist das halt einfach reziprok.

Uebrigens: Ob die Erkrankungen in Oesterreich ueberhaupt steigen, steht noch auf einem anderen Blatt. Es wird halt viel mehr getestet als frueher. Ich denke, die Anfangszahlen sind erheblich niedriger gewesen als die tatsaechlichen Zahlen. Wer nicht explizit in einer von der Regierung festgelegten Region gewesen war oder nachweislich Kontakt mit einem Erkrankten hatte, wurde nicht getestet, wegen Kapazitaetsmangel. Da sind wohl so einige Erkrankungen durch die Lappen gegangen, was dann durch die landesweiten Massnahmen einen glimpflichen Verlauf nahm.
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#15
(25-07-2020, 10:15)Ulan schrieb: Dass alles "super" laeuft, habe ich nicht gesagt. Und bei Einreisebeschraenkungen sind diese in den meisten Laendern an objektive Kriterien geknuepft, and da sind die offiziellen Zahlen an Neuerkrankungen halt ausschlaggebend. Finnland hat da wohl nur seine geltenden Verordnungen angewandt.


Blöd halt, wenn Österreich unter diese "objektiven Kriterien" fällt . . .
Gerade Österreich, das seit 1920 mit seiner "Wiener Medizinischen Schule" weltweit hausieren geht.

Und noch peinlicher, dass nun sogar die Tunesier die Österreicher nicht mehr reinlassen
Das ist nicht peinlich, sondern ein schrilles Alarmsignal für den denkenden Teil der Österreicherinnen und Österreicher

Der österreichische Gesundheitsminister Anschober soll nicht gegen "Alarmismus" polemisieren sondern Stellung zu den plötzlichen Einreiseverboten von Österreichern (!) nach Finnland und neuerdings sogar Tunesien nehmen

Würde den nicht allzu kleinen Teil der denkenden Österreicherinnen und Österreicher interessieren, was der Gesundheitsminister dazu sagt

Und die besorgten Deutschen im Nachbarland auch

Bitte schön !



________________



Wir alle kennen die rührende Geschichte vom König von Jordanien, der vor Jahrzehnten nach Wien kam, um sich in einem weltberühmten Spital operieren zu lassen.
Wäre ich heute König von Jordanien oder ein Ölscheich, keine zehn Esel würden mich nach Wien bringen!
Da gibt es gute Spitäler in sicheren Ländern
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