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Wahlkapitulation
#1
Bei Wahlkapitulationen handelte es sich um ausverhandelte und schriftlich festgehaltene Wahlversprechen von Bewerbern um ein Herrschaftsamt (Königs-, Papst-, Bischofsamt).

Mit einer Wahlkapitulation wurden die Herrschaftsbefugnisse zugunsten der Wahlberechtigten (↗Kurfürsten, ↗Kardinalskollegium, ↗Domkapitel) beschränkt.

Auch die ↗Adelsrepublik Venedig verlangte dem ↗Dogen vor seiner Wahl eine Wahlkapitulation ab, die seine Rechte der Signoria  gegenüber einschränkte.


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MfG B.
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