20-04-2020, 13:52
Bei Wahlkapitulationen handelte es sich um ausverhandelte und schriftlich festgehaltene Wahlversprechen von Bewerbern um ein Herrschaftsamt (Königs-, Papst-, Bischofsamt).
Mit einer Wahlkapitulation wurden die Herrschaftsbefugnisse zugunsten der Wahlberechtigten (↗Kurfürsten, ↗Kardinalskollegium, ↗Domkapitel) beschränkt.
Auch die ↗Adelsrepublik Venedig verlangte dem ↗Dogen vor seiner Wahl eine Wahlkapitulation ab, die seine Rechte der Signoria gegenüber einschränkte.
● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
Mit einer Wahlkapitulation wurden die Herrschaftsbefugnisse zugunsten der Wahlberechtigten (↗Kurfürsten, ↗Kardinalskollegium, ↗Domkapitel) beschränkt.
Auch die ↗Adelsrepublik Venedig verlangte dem ↗Dogen vor seiner Wahl eine Wahlkapitulation ab, die seine Rechte der Signoria gegenüber einschränkte.
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MfG B.