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Österreich: Glasplatten zwischen Anwälten und Klienten in Justizanstalten
#1
"Maßnahmen rund um das Virus reichen mittlerweile bis in Justizanstalten – selbst, wenn es dort bisher keinen bekannten Verdachtsfall gibt. Das Justizministerium und die Generaldirektion für den Strafvollzug haben einen präventiven Maßnahmenkatalog und einen "Erlass zur Verhinderung der Einschleppung von Infektionskrankheiten und deren Verbreitung" herausgegeben und versandt. Die Eintrittskontrollen für Besucher oder Anwälte sollen demnach verschärft werden, aber auch die Kontakte zwischen Verteidigern und Häftlingen nur in sogenannten sicheren Räumen stattfinden: Das sind solche, in denen sich die Gesprächspartner durch Glasplatten voneinander getrennt per "Telefon" unterhalten. Besuche, bei denen sich Insasse und Besucher am Tisch gegenübersitzen, sind bis Ende März nicht möglich."
Coronavirus beschäftigt Juristen und Justiz - Der Standard
derstandard.at › Panorama › Coronavirus

Eine derartige Kommunikation zwischen Verteidigern und Mandanten ist "nicht ideal"

Auch die Rep. Österreich hat die EMRK ratifiziert; und in Erfüllung von Artikel 6 leg cit wurde daher bereits vor geraumer Zeit die Glasplatte zwischen Verteidigern und Mandanten in den Justizanstalten entfernt. Nun ist aufgrund der Seuche zwar eine Glasplatte sinnvoll und erforderlich; dennoch wird Artikel 6 leg cit "berührt"
In jedem Fall ein Verfahrensmangel - der nachträglich gerichtlich geltend gemacht werden kann. Der Direktion der betreffenden Justizanstalt / den Direktionen der betreffenden Justizanstalten bleibt es freilich unbenommen, unter Berufung auf einen Erlass des Justizministeriums und der Generaldirektion für den Strafvollzug die Seuche dann als Rechtfertigungsgrund vorzubringen - dennoch kann und wird das zur Aufhebung von Urteilen führen (müssen).

Anm.: Ein Erlass ist eine behördeninterne generalisierte Weisung, und steht im Stufenbau der Rechtsordnung ganz unten - ein derogieren einer höheren Norm (EMRK) - auch mit guten Gründen - wird jedenfalls als "problematisch" angesehen.

Eine interessante Thematik. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es sinnvoll ist, eine derartige anspruchsvolle Rechtsthematik hier in einem "Religionsforum" zu diskutieren.

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