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29-12-2023, 19:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 20:13 von Ulan.)
Das ist doch wieder eine ganz andere Frage. Du warst es, der ein Junktim zwischen juristischer Definition eines Begriffs und ob es erlaubt ist, diesen Begriff zu verwenden, behauptet hat.
Du darfst Dich uebrigens selbst gerne fragen, warum selten geklagt wird, wenn eine Religionsgemeinschaft als Sekte bezeichnet wird. Solche Prozesse gehen naemlich oft nach hinten los. Wenn dann gerichtlich festgestellt wird, dass die Praktiken einer Religionsgemeinschaft, die derjenige, der diese als Merkmale einer Sekte in einer Religionsgemeinschaft gefunden zu haben behauptet, tatsaechlich in dieser Religionsgemeinschaft angewandt werden, dann wird das fuer die Religionsgemeinschaft zum Problem.
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29-12-2023, 21:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-12-2023, 21:59 von Geobacter.)
(29-12-2023, 19:39)Sinai schrieb: Glaubst Du. Was denkst du wieviele negativ besetzte Wörter herumschwirren, die keine juristischen Begriffe sind.
Du meinst, man könne risikolos in einer breiten Öffentlichkeit Leute und religiöse Gemeinschaften damit bezeichnen ?
Der Begriff "Gimpelfängerverein" würde manche Religionsgemeinschaft sicherlich besser umschreiben. Gar manchen davor bewahren, in geistige Gefangenschaft und psychische Abhängigkeit zu geraten. Ein Risiko, auf das mit dem schwammigen Begriff "Sekte" nicht genug hingewiesen wird. Und nicht zuletzt, gibt es in Deutschland auch noch den amtlich zugelassenen *https://www.evangelisch.de/inhalte/181117/12-01-2021/sektenbeauftragter-bayerische-landeskirche-geistiger-abstand-zu-querdenkern .....
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........
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(29-12-2023, 18:40)Sinai schrieb: Doch! Es hat jemand anderes behauptet:
Google: Sekten in der Schweiz
Blick
Das sind die 14 auffälligsten Sekten in der Schweiz
blick.ch › News
22.10.2016 — "So mächtig sind Sekten in der Schweiz."
Damit hat sich dieses bedeutende Medium auf juristisch sehr dünnes Eis begeben
Wenn sich eine der 14 erwähnten Gruppen einen "Fürsprecher" (deutschschweizer Ausdruck für Anwalt) genommen hätte oder hat, zur Androhung von gerichtlichen Schritten (Forderung der Unterlassung bei sonstiger Klagsdrohung), dann hatte dieses Medium keine guten Karten
Sicher kann man auch in der Schweiz gegen "Sekten auf dieser Erde" schreiben (das ist das Recht der Meinungsfreiheit), solange man keine Namen nennt. Denn sollte eine dieser Gruppen einen Ableger in der Schweiz haben, kann dagegen in der Schweiz geklagt werden
gehts dir noch gut?
da steht kein wort davon, daß "sekte" ein juristischer begriff sei
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(29-12-2023, 19:23)Sinai schrieb: Da geht es um Medienrecht
als ob du davon ahnung hättest...
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