15-07-2019, 09:31
Geo, es gibt da vieles, was geschieht, aber nichts, was nicht auf einem Recht, das festgeschrieben ist, basiert. Vieles auch, was, gerade vom Spiegel - auch ich habe ihn viele Jahre gelesen - bewusst missverstanden und als Munition gegen die Kirche missbraucht wurde.
Die angeblichen Steuergelder dürften sich auf eben jene Staatsleistungen beziehen, die, im Staat - Kirche Vertrag, bereits nach 1919 festgelegt wurden, der, als die BRD gegründet wurde, in das Grundgesetz übernommen wurde und damit verfassungsrechtlichen Charakter trägt. Wie es mit der Bezahlung von Bischöfen bestellt ist, weiß ich nichts. In der Evangelischen Kirche ist das Bischofsgehalt das eines Beamten im gehobenen Dienst. Für seine repräsentativen Pflichten hat er, bei uns in Sachsen, eine Dienstvilla und das entsprechende Personal. Auch ansonsten werden evangelische Geistliche nach dem Beamtenrecht besoldet.
Die Diskrepanz besteht darin, dass z.B. Kirchenmusiker keine Beamten sind, sondern Angestellte. Das macht sich, natürlich, auch im Geldbeutel bemerkbar. Aber auch hier gilt die Gehaltsliste des öffentlichen Dienstes. Das, was ein Kantor verdient, lässt sich mit dem Gehalt eines nicht verbeamteten Lehrers vergleichen. Freilich kommt dazu die Frage, zu wieviel Prozent er angestellt ist. Es gibt Gemeinden, die können sich keinen Kantor in Vollzeit, leisten.
Das "Kirchenfürsten" mehr Geld erhalten, als ein Konzernvorstand, halte ich für einen schlechten Witz.
Die angeblichen Steuergelder dürften sich auf eben jene Staatsleistungen beziehen, die, im Staat - Kirche Vertrag, bereits nach 1919 festgelegt wurden, der, als die BRD gegründet wurde, in das Grundgesetz übernommen wurde und damit verfassungsrechtlichen Charakter trägt. Wie es mit der Bezahlung von Bischöfen bestellt ist, weiß ich nichts. In der Evangelischen Kirche ist das Bischofsgehalt das eines Beamten im gehobenen Dienst. Für seine repräsentativen Pflichten hat er, bei uns in Sachsen, eine Dienstvilla und das entsprechende Personal. Auch ansonsten werden evangelische Geistliche nach dem Beamtenrecht besoldet.
Die Diskrepanz besteht darin, dass z.B. Kirchenmusiker keine Beamten sind, sondern Angestellte. Das macht sich, natürlich, auch im Geldbeutel bemerkbar. Aber auch hier gilt die Gehaltsliste des öffentlichen Dienstes. Das, was ein Kantor verdient, lässt sich mit dem Gehalt eines nicht verbeamteten Lehrers vergleichen. Freilich kommt dazu die Frage, zu wieviel Prozent er angestellt ist. Es gibt Gemeinden, die können sich keinen Kantor in Vollzeit, leisten.
Das "Kirchenfürsten" mehr Geld erhalten, als ein Konzernvorstand, halte ich für einen schlechten Witz.