(19-03-2019, 01:25)Karl_Toffel schrieb: Auch wenn die Jehovas eine Anerkennung haben als Körperschaft des öffentl. Rechts, sind sie deshalb keineswegs eine Religionsgemeischaft freigesprochen einer Sekte. Es ist und bleibt eine Sekte.
Nun, die Gerichte sehen das anders, und in offiziellen Publikationen der Regierung und unseres Verwaltungsapparates ist der Begriff "Sekte" nicht mehr zugelassen. Die Zeugen Jehovas sind offiziell als Kirche und Religionsgesellschaft, also Religionsgemeinschaft, anerkannt (die offizielle Liste fuer Oesterreich findet man z.B. in dieser Publikation des Bundeskanzleramts: *https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/82/Seite.820015.html). Sie haben damit einen rechtlich hoeheren Status als z.B. die Baha'i, die schiitischen Verbaende, die Siebenten-Tags-Adventisten oder die Pfingstkirchen. Das gilt in Deutschland aehnlich. Die Entscheidung der ZJ-Zentrale zur Uebernahme der Gebaeude, die oben angesprochen wurde, ist als solche auch im Amtsblatt veroeffentlicht worden. Sie werden staatlicherseits also auf einer Stufe mit der Roemisch-Katholischen Kirche oder israelitischen Religionsgemeinschaften behandelt.
Der Begriff "Sekte" ist sowieso erklaerungsbeduerftig. Streng genommen ist die RKK schon eine Sekte, da sie aus einer Spaltung der urspruenglichen Kirche hervorgegangen ist, und das gilt natuerlich auch fuer alle anderen Kirchen. Die Begriffe "Religionsgemeinschaft" und "Sekte" schliessen sich nicht gegenseitig aus, je nach Kriterium. Fuer die Regierung gilt wohl, dass eine Sekte etwas ist, was im Sektenbericht steht. Hier im Forum ist wohl das Kriterium entscheidend, inwieweit eine Religionsgemeinschaft ihre Mitglieder vom oeffentlichen Leben trennt.