01-03-2019, 02:35
Erstmal Danke für die Klärung an Euch Beide!
Ich hätte Ekkard direkt fragen sollen, oder aber auch andere seiner Beiträge lesen.
Dann wär mir das schneller klar geworden. Ich bitte um Entschuldigung.
Das sich an den Gesetzen zum Art2 im Krieg etwas verändert sollte klar sein, da wird die Wehrpflicht usw. entsprechend angepasst.
Im Frieden regelt z.B. das Hilfeleistungsgesetz Fristen und Mittel zur Gesunderhaltung d.h. man bekommt in Deutschland innerhalb von 10 Minuten eine angemessene Versorgung, für Ausnahmefälle gibts Mittel des Katatstrophenschutzes.
Mir ist nur unklar wie nach dem Krieg dann der Frieden wieder eintritt, wird der verhandelt oder einseitig erklärt?
Oder ist Frieden so eine Art Gewohnheitsrecht?
Ich hätte Ekkard direkt fragen sollen, oder aber auch andere seiner Beiträge lesen.
Dann wär mir das schneller klar geworden. Ich bitte um Entschuldigung.
Das sich an den Gesetzen zum Art2 im Krieg etwas verändert sollte klar sein, da wird die Wehrpflicht usw. entsprechend angepasst.
Im Frieden regelt z.B. das Hilfeleistungsgesetz Fristen und Mittel zur Gesunderhaltung d.h. man bekommt in Deutschland innerhalb von 10 Minuten eine angemessene Versorgung, für Ausnahmefälle gibts Mittel des Katatstrophenschutzes.
Mir ist nur unklar wie nach dem Krieg dann der Frieden wieder eintritt, wird der verhandelt oder einseitig erklärt?
Oder ist Frieden so eine Art Gewohnheitsrecht?