28-02-2019, 21:25
Offenbar haben findige Juristen den in Artikel 2 auf Druck einiger evangelischer Landeskirchen aufgenommenen Abs. 2 so formuliert, daß er bei Bedarf durch den Gesetzgeber - am Grundgesetz vorbei - problemlos ignoriert werden kann.
Artikel 2 Abs. 2 GG ermächtigt den Gesetzgeber ja ausdrücklich, in die eben diese Schutzbestimmungen des Artikel 2 Abs. 2 GG einzugreifen
Eine rechtstechnische Auffälligkeit (um es höflich zu formulieren)
Ein Verstoß gegen die Normenhierarchie
Diese problematische Formulierung war sicher kein Pfusch, keine Nachlässigkeit. So etwas passiert nicht bei Bestimmungen des Grundgesetzes
Offenbar ist das ein geplantes Hintertürchen, das den Gesetzgeber bei Bedarf jederzeit ermächtigt, ganz einfach mittels eines unproblematischen 51 % Gesetzes die Todesstrafe einzuführen - so einfach und unproblematisch wie das Alkopopsteuergesetz
In Wahrheit hängt das Verbot der Todesstrafe der Budesrepublik Deutschland nur an der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK
Die EMRK ist aber kein Göttliches Recht, behauptet nicht einmal ein solches zu sein, sondern ist nur ein Vertragswerk, das dauernd im Fluß ist und ständig geändert wird
Falls die Bundesrepublik Deutschland aus der EU aussteigen sollte (England macht ja schon den Anfang), dann wird auch die EMRK für die Bundesrepublik Deutschland obsolet
Wer weiß, was dann verhandelt wird
Und aus Frankreich hört man immer wieder unglaubliche Signale, etwa wurde im Sommer 2017 - ein knappes Jahr nach dem religiös motivierten Massenmord von Nizza - festgestellt, daß sich die Mehrheit der Franzosen die Einführung der Todesstrafe wünscht:
Der letzte Gang zur Guillotine | Politik - Frankfurter Rundschau
09.09.17
"Noch vor 40 Jahren exekutierte Frankreich einen Mörder mit dem Fallbeil, 1981 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Heute spricht sich eine Mehrheit für die Wiedereinführung aus.
( . . . )
Djandoubi, ein 28-jähriger Landarbeiter, der eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen, gefoltert und erwürgt hatte, wird in Handschellen an einen Tisch gesetzt. Dort steckt man ihm ein Zigarette in den Mund, auf die er nach französischem Gewohnheitsrecht Anspruch hat."
Aufhorchen läßt der Satz "Heute spricht sich eine Mehrheit für die Wiedereinführung aus."
Nicht auszuschließen, daß mittelfristig (in 4 bis 6 Jahren) Europa dem Beispiel der USA folgt, wo ja auch nicht die Todesstrafe restlos abgeschafft ist
Jedenfalls sind die USA ein Rechtsstaat - trotz fallweiser Todesstrafe
Die Mongolei gilt jedenfalls international nicht als Rechtsstaat - obwohl sie keine Todesstrafe hat
Artikel 2 Abs. 2 GG ermächtigt den Gesetzgeber ja ausdrücklich, in die eben diese Schutzbestimmungen des Artikel 2 Abs. 2 GG einzugreifen
Eine rechtstechnische Auffälligkeit (um es höflich zu formulieren)
Ein Verstoß gegen die Normenhierarchie
Diese problematische Formulierung war sicher kein Pfusch, keine Nachlässigkeit. So etwas passiert nicht bei Bestimmungen des Grundgesetzes
Offenbar ist das ein geplantes Hintertürchen, das den Gesetzgeber bei Bedarf jederzeit ermächtigt, ganz einfach mittels eines unproblematischen 51 % Gesetzes die Todesstrafe einzuführen - so einfach und unproblematisch wie das Alkopopsteuergesetz
In Wahrheit hängt das Verbot der Todesstrafe der Budesrepublik Deutschland nur an der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK
Die EMRK ist aber kein Göttliches Recht, behauptet nicht einmal ein solches zu sein, sondern ist nur ein Vertragswerk, das dauernd im Fluß ist und ständig geändert wird
Falls die Bundesrepublik Deutschland aus der EU aussteigen sollte (England macht ja schon den Anfang), dann wird auch die EMRK für die Bundesrepublik Deutschland obsolet
Wer weiß, was dann verhandelt wird
Und aus Frankreich hört man immer wieder unglaubliche Signale, etwa wurde im Sommer 2017 - ein knappes Jahr nach dem religiös motivierten Massenmord von Nizza - festgestellt, daß sich die Mehrheit der Franzosen die Einführung der Todesstrafe wünscht:
Der letzte Gang zur Guillotine | Politik - Frankfurter Rundschau
09.09.17
"Noch vor 40 Jahren exekutierte Frankreich einen Mörder mit dem Fallbeil, 1981 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Heute spricht sich eine Mehrheit für die Wiedereinführung aus.
( . . . )
Djandoubi, ein 28-jähriger Landarbeiter, der eine Minderjährige zur Prostitution gezwungen, gefoltert und erwürgt hatte, wird in Handschellen an einen Tisch gesetzt. Dort steckt man ihm ein Zigarette in den Mund, auf die er nach französischem Gewohnheitsrecht Anspruch hat."
Aufhorchen läßt der Satz "Heute spricht sich eine Mehrheit für die Wiedereinführung aus."
Nicht auszuschließen, daß mittelfristig (in 4 bis 6 Jahren) Europa dem Beispiel der USA folgt, wo ja auch nicht die Todesstrafe restlos abgeschafft ist
Jedenfalls sind die USA ein Rechtsstaat - trotz fallweiser Todesstrafe
Die Mongolei gilt jedenfalls international nicht als Rechtsstaat - obwohl sie keine Todesstrafe hat