28-02-2019, 14:53
(28-02-2019, 01:03)Ekkard schrieb: Der Beitrag von 'Nachtschatten' bezieht sich, so scheint es, auf das von mir vorgebrachte Beispiel. Das "Recht auf Leben" wurde darin nicht mit dem Recht am Eigentum gleichgesetzt. (Wie auch?) Das scheint mir ein Missverständnis zu sein.
Ich denke auch, 'Nachtschatten' hat Dich mißverstanden, bei dem was Du über die in London gestohlene Geldtasche geschrieben hast
(28-02-2019, 01:03)Ekkard schrieb: Ich habe auch in Bezug auf Deutschland "Bauchschmerzen" mit einem "Recht auf Leben". Wenn ich die Rechtslage korrekt verstehe, gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und die Strafbewehrung bei Kapitaldelikten, das ärztliche Ethos und vieles mehr.
Anderenfalls müsste der Staat jedem seiner Bürger das Leben garantieren. Wie soll das gehen?
Ich habe mir das angeschaut: Das Recht auf Leben ist in Deutschland ein Grundrecht
"Das Recht auf Leben ist ein Grundrecht gemäß Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art. 2 Abs. 2 GG lautet:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Ein solches Grundrecht ist in der deutschen Verfassungsgeschichte ohne Vorbild. Der Parlamentarische Rat nahm es auf Vorschlag einiger evangelischer Landeskirchen und unter dem Eindruck der systematischen staatlichen Tötungen während der Zeit des Nationalsozialismus (Konzentrationslager) in den Grundrechtskatalog auf."
Recht auf Leben - Wikipedia
Etwas auffällig ist aber der Satz "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"