28-02-2019, 01:03
Der Beitrag von 'Nachtschatten' bezieht sich, so scheint es, auf das von mir vorgebrachte Beispiel. Das "Recht auf Leben" wurde darin nicht mit dem Recht am Eigentum gleichgesetzt. (Wie auch?) Das scheint mir ein Missverständnis zu sein.
Ich habe auch in Bezug auf Deutschland "Bauchschmerzen" mit einem "Recht auf Leben". Wenn ich die Rechtslage korrekt verstehe, gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und die Strafbewehrung bei Kapitaldelikten, das ärztliche Ethos und vieles mehr.
Anderenfalls müsste der Staat jedem seiner Bürger das Leben garantieren. Wie soll das gehen?
Ich habe auch in Bezug auf Deutschland "Bauchschmerzen" mit einem "Recht auf Leben". Wenn ich die Rechtslage korrekt verstehe, gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Menschenwürde und die Strafbewehrung bei Kapitaldelikten, das ärztliche Ethos und vieles mehr.
Anderenfalls müsste der Staat jedem seiner Bürger das Leben garantieren. Wie soll das gehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard