27-02-2019, 16:35
In Deutschland und in jedem westlichen Staat gilt Eigentum als Grundrecht.
Art. 14 GG schützt das Eigentum als Grundrecht.
Die Revolution von 1848 hatte diese Grundrechte zum Ziel
Wäre ja noch schöner - da könnte der Bürgermeister eine Familie aus ihrem Haus vertreiben, weil er einen Eislaufplatz errichten will
Daher ist das Eigentum als Grundrecht geschützt - auch Vermögensschäden können sehr schlimm sein und der Verlust von Haus und Hof kann die Existenz zerstören !
Ein Landwirt der das Bauernhaus verliert kann nicht wo anders hin ziehen und von dort seine Felder bewirtschaften. Ein Wirt der das Wirtshaus am Hauptplatz verliert kann nicht wo anders aufmachen
Daher kann jemand nur mit einem komplizierten Gerichtsverfahren enteignet werden wo sehr strenge Auflagen gelten und wo öffentliches Interesse gegeben sein muß (Enteignung für Eisenbahnbau oder Autobahnbau)
Aber ich verstehe Deine Frage nicht - wer hat denn einen Vermögensschaden mit dem Recht auf Leben gleichgesetzt ?
Art. 14 GG schützt das Eigentum als Grundrecht.
Die Revolution von 1848 hatte diese Grundrechte zum Ziel
Wäre ja noch schöner - da könnte der Bürgermeister eine Familie aus ihrem Haus vertreiben, weil er einen Eislaufplatz errichten will
Daher ist das Eigentum als Grundrecht geschützt - auch Vermögensschäden können sehr schlimm sein und der Verlust von Haus und Hof kann die Existenz zerstören !
Ein Landwirt der das Bauernhaus verliert kann nicht wo anders hin ziehen und von dort seine Felder bewirtschaften. Ein Wirt der das Wirtshaus am Hauptplatz verliert kann nicht wo anders aufmachen
Daher kann jemand nur mit einem komplizierten Gerichtsverfahren enteignet werden wo sehr strenge Auflagen gelten und wo öffentliches Interesse gegeben sein muß (Enteignung für Eisenbahnbau oder Autobahnbau)
Aber ich verstehe Deine Frage nicht - wer hat denn einen Vermögensschaden mit dem Recht auf Leben gleichgesetzt ?