24-02-2019, 01:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2019, 01:11 von Ekkard.
Bearbeitungsgrund: Satzstellung, Auslassung korrigiert
)
Je nachdem, wie man das betrachtet! Hier ging es um das Recht in einem Rechtsstaat. Dabei kann es durchaus rechtlich verbindliche Pflichten geben (z. B. Wehrpflicht, Steuerpflicht). Es gibt oder gab zumindest rechtliche Verpflichtungen, die bestimmte Personen im Staat benachteilig(t)en, Beipiel "Verbot homosexueller Beziehungen"). All' das ist (staatliches) Recht. Diese Regeln kann man nachlesen und muss sie einhalten, ansonsten drohen Sanktionen.
In einem Rechtsstaat gibt es geschriebenes Recht, und Behörden dürfen nicht willkürlich heute so und morgen anders handeln. Es ist schon wider den Rechtsstaat, wenn prominente Bürger anders behandelt werden als alle übrigen (Bion: "Knalltüten"). Darum gibt es ja auch zu Recht einen Skandal, wenn derartige Privilegien heraus kommen.
Es ist nie klar geworden, was der Threadersteller zu beanstanden hatte.
Es gibt tatsächlich einige Probleme mit dem Recht in unserem Staate. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass Menschen je nach Herkunft unterschiedlichen Regeln unterliegen. Das Ideal wäre eine Gleichbehandlungsgebot ohne Ansehen der Person und beispielsweise ihrer Herkunft.
Aber das widerspricht nicht dem Rechtsstaat. Dieser garantiert nur, dass Willkür ausgeschlossen wird. Wenn man mehr will, muss dies prinzipiell z. B. im Grundgesetz verankert werden.
In einem Rechtsstaat gibt es geschriebenes Recht, und Behörden dürfen nicht willkürlich heute so und morgen anders handeln. Es ist schon wider den Rechtsstaat, wenn prominente Bürger anders behandelt werden als alle übrigen (Bion: "Knalltüten"). Darum gibt es ja auch zu Recht einen Skandal, wenn derartige Privilegien heraus kommen.
Es ist nie klar geworden, was der Threadersteller zu beanstanden hatte.
Es gibt tatsächlich einige Probleme mit dem Recht in unserem Staate. Diese bestehen im Wesentlichen darin, dass Menschen je nach Herkunft unterschiedlichen Regeln unterliegen. Das Ideal wäre eine Gleichbehandlungsgebot ohne Ansehen der Person und beispielsweise ihrer Herkunft.
Aber das widerspricht nicht dem Rechtsstaat. Dieser garantiert nur, dass Willkür ausgeschlossen wird. Wenn man mehr will, muss dies prinzipiell z. B. im Grundgesetz verankert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard