07-12-2018, 00:23
(06-12-2018, 18:28)Bion schrieb: Das Thema ist ausreichend ergiebig. Es ist nicht nötig, da auch noch die "germanische Rechtskultur" zu bemühen. Vor allem deshalb, weil diese mit der Sache aber schon gar nichts zu tun hat.
Ich hatte hier etwas gefunden, das in der Frage der Zweischwerterlehre zum alten Deutschen Recht Bezug nahm: lexexakt.de Zweischwerterlehre
Hier wird deutlich zwischen Sachsenspiegel und Schwabenspiegel unterschieden
Das sind uralte "Stammesrechte" (mündlich tradiert), die dann später verschriftet wurden