20-03-2018, 11:27
An dem besagten Fall kann man ggf. ablesen ob das Bistum begründete Beschwerden abblockt oder ernst nimmt. Soweit ich das weiß kann man ja die Beerdigung auch in der Nachbargemeinde durchführen lassen. Das sind dann die prakmatischen Lösungen, welche aber an dem besagten Mißstand nichts ändern können.
Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass die Bistumsleitung keinen demoralisierten Geistlichen haben will, der nur noch Dienst nach Vorschrift macht.
Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass die Bistumsleitung keinen demoralisierten Geistlichen haben will, der nur noch Dienst nach Vorschrift macht.