17-01-2018, 19:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-01-2018, 19:27 von Kreutzberg.)
So gesehen ist die Abschrift laut Verfasser wohl die Sicherheitskopie der Ursprungsurkunde.
Das ist am Ende unbefriedigend : immerhin könnte man das Alter der sog. Inkunabel aber doch feststellen.
> das wäre ggf. auch entlarvend. Im Prinzip fehlt hier ein stichhaltiger Beweis für die Fälschung.
Das ist am Ende unbefriedigend : immerhin könnte man das Alter der sog. Inkunabel aber doch feststellen.
> das wäre ggf. auch entlarvend. Im Prinzip fehlt hier ein stichhaltiger Beweis für die Fälschung.