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Grundlegende Fragen
#1
Hallo!

Hab da mal ne Frage... gabs eigentlich mal eine Religiöse Rechtsprechung wie die Scharia (oder Sharia, hoffe das schreibt man so) im Islam? Die Frage kam auf, als ich mich fragte nach welchen Recht man "Hexen" verbrannt hat.

Und jetzt zu einem etwas längerem Thema...

Weiss wer wie das Christentum also "die Kirche" organisiert ist?
An oberster stelle kommt der Papst dann die Kardinäle, oder? Wie gehts weiter?? wäre dankbar wenn mir wer die Fragen beantworten könnte, oder auch passende Links dazu hätte. :)

danke mal fürs erste,

gruss,

Rizzo
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#2
Hallo Rizzo!

Nein, es gibt keine Religiöse Rechtsprechung die staatliches Recht betrifft.

Die evangelische Kirche ist in Landeskirchen organisiert, die sich zur EKD zusammengeschlossen haben. Näheres befindet sich bei www.ekd.de

Einen Link über den Aufbau der Katholischen Kirche habe ich bisher im Internet noch nicht gefunden.

Wenn Du im Forum auf Suchen gehst und die dementsprechenden Begriffe eingibst wirst Du sicherlich einige Diskussionen zu den von Dir angeschnittenen Themen finden.

LG Gerhard
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#3
Versuchs mal unter http://www.katholischekirche.de/

und da einfach auf

"Glaube & Kirche" klicken.


XP
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#4
Hallo :.)
ich denke doch, dass es zur Scharia parallel ein religioeses Rechtsamt gab, und zwar bei Katholiken das Corpus Juris Canonici (CIC), das mehrfach renoviert wurde, Du findest im Internet eine Version von vor dem Trienter Konzil (17.Jhd), eine von Anfangs des 20.Jhd. noch bis 1963 aktuelle, und das neue CIC des 20.Jhd. nach dem 2.Vat.Konzil auf Deutsch und Lateinisch (kannst auch nachsehn bei http://www.vatican.va, und bei den Protestanten jeweils landeskirchlich auch Gesetze, genau wie im Judentum ja auch - falls man mal Staatskirche ist, spielen dann auch die Macht-Befungnisse und Notwendigkeiten eines ganzen Lebens die Rolle - falls man nicht Staatskirche ist, setzt man die beiseite oder entfernt solche Gesetze wieder aus dem Kanon.
In meiner Link-Buecherei ist ein evangelisches Beispiel von heute dabei.

Hexen zu verbrennen war in diesen aber nicht das Haupt-Augenmerk *g*. Es haette zum Bereich Kriminal-Kapital-Delikte gehoert wie jeder Landes-Verrat und andere Gefaehrdungen von Leben und Sicherheit der Mitglieder dieses Staates. In der Haupt-Epoche waren die meisten schon staatlicherseits, als es keine Staatskirchen mehr waren, die Kirchen wurden herangezogen, um theologisch festzustellen, ob und wie derjenige "es" gemacht haben soll - und das entgleiste entsprechend oft regional, wie alles, wo viele Interessenten mitmischen, weil das Menschen-Charakteren entspricht: die denkbaren Deutungen von Ursache und Wirkung wurden im Gehege der Zaehne von Medien verschliffen, sensationeller aufgemotzt und erzeugten folglich einerseits erst Ideen, sowas auch zu versuchen, andererseits Aengste, dass so etwas versucht worden sei.

Aufgeloest wurde der Hexenwahn dann auf juristischem Wege, vorweg durch Graf Friedrich v.Spee in der Gegenreformations-Zeit, weil dieser als Jesuit und Beichtvater in den Kerkern die Absurditaeten aus erster Naehe miterlebte und infolge seiner genaueren Ausbildung in Logik sehr empoert war, er schrieb erstmal anonym eine Analyse darueber, was alles juristisch an den praktizierten Prozessen Unsinn sei, und weil keiner wusste, dass da ein Jesuit schrieb, nahmen auch Protestanten dies Buch gerne auf und bald bemuehten sich viele um die Wiederherstellung der Realitaet in der Wirklichkeit des Glaubens an geistige Maechte und an G"TT. Die groesste Panne war auch dadurch passiert, dass der Staat, nachdem Kaiser sich nicht mehr vom Papst bestaetigen liessen, das Gesetzbuch gegen ein anderes Roemisches Recht auswechselten, in dem die Definitionen von Person und Verantwortlichkeit noch sehr schwammig waren - so dass A etwas "getan" haben "konnte", das vor Zeugen B gemacht hatte, waehrend A vor anderen Zeugen weit entfernt etwas ganz Anderes tat - zum Beispiel. Also kein Alibi der Welt konnte wen retten, war einer erst beschuldigt worden - uind die fuehrten auch das Foltern zur Gestaendnis-Erzwingung wieder ein, das es vorher nicht gab und was im Judentum als komplett wertlos gilt, weil das eigene Gestaendnis nichts wertet fuer ein Urteil.

Juristisch: ein Gestaendnis ist für die Urteils-Findung etwas ganz Anderes als ein Bekenntnis hinterher, im Sinne von: "ich war es, also sind die alle von Verdacht befreit" mit der Bitte um Vergebung, was sozusagen heilsnotwendig ist.

Davon abgesehen, die Scharia ist auch nicht das, was vorrangig mit Hinrichten und Haende-Abhacken zu tun hat, sondern ein sehr umfangreiches Rechtsgebilde, das in den zumeist staats-islamischen Laendern alle Bereiche abdecken muss vom Fundsachenrecht bis zum Fuessewaschen vor dem Betreten der Moschee, und in den verschiedenen heutigen Staaten sieht es in der Praxis der Rechtsschulen auch ganz verschieden aus, uz.B.Sunniten basieren auf weitaus mehr Quellen-Literatur als Schiiten, soviel ich weiss.

mfG WiT :.)
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#5
Vielleicht hilft dieser Link:

http:// http://www.bistum-eichstaett.de...links.htm

freundliche Grüße
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