04-05-2017, 08:06
(03-05-2017, 21:01)Sinai schrieb: Interessanterweise hängen alle 3 zusammen !
Das eine ruft zwangsläufig nach dem anderen !
ALLES hat immer diese 3, nichts ist ohne diese 3.
Darum funktioniert eine KGS-Differenzierung auch nur wenn man alle 3 berücksichtigt.
(03-05-2017, 21:01)Sinai schrieb: Somit ist das schwer juristisch zu definieren.Das müsste nur ganz verstanden werden.
Der goldene Schnitt ist ein Maß.
(z.B. die ganze Pendelausschlaglinie von A nach B die über die Mitte der 2 verläuft. Oder das kochend heiße Wasser verbrüht dich, das gefrorene Wasser läßt dich erfrieren, nur die Temperaturen um den Nullpunkt sind dein Lebensbereich.)
Der Spielraum des Lebensbereiches hat eine Tolleranz (der Pendelausschlag innerhalb einer gesunden lebensfähigen Ausschlagweite des Pendels das nicht in die Extreme reicht).
Das KGS nennt nur die 3 Hauptbereiche die als 1 gemeinsames zusammen sind und im Zusammensein Gewicht tragen.
Alle 3 müssen in einem rechten Maß sein und haben ihre Tolleranzschwelle die erkannt werden kann, wenn das System innerhalb der Bereiche wiederum im KGS sortiert wird.
Es ist nur eine Art "Formel" die individuell (wie jede Rechnung eine eigenständige "individuelle" Rechnung ist) angewendet werden kann.
Das muß wohl jeder selber herausfinden, ich wollte anscheinend etwas erklären, dass nicht zu erklären ist, weil es nur erfahrbar ist.
Eine juristische KGS-Anwendung ist also sehr vom Juristen und seiner Fähigkeit abhängig.
Wenn es ein Jurist verstanden haben würde, so könnte er ggf Grundsätze formulieren.