21-12-2016, 12:45
(21-12-2016, 09:18)Sinai schrieb: Es ist zu enscheiden: eine lebensrettende Organtransplantation.
Nur 1 Organ vorhanden, aber es liegen zwei Patienten im Spital.
Ein brav arbeitender Familienvater und ein Gewohnheitsverbrecher.
Du würdest dem Gewohnheitsverbrecher das Organ geben, wenn er sich einen Tag vor dem braven Mann angemeldet hat, stur nach der Reihenfolge der Liste .
Grundsätzlich würde ich das Alter der Empfänger realitischer betrachten.
Das Leben ist nun mal logisch und natürlich irgendwann zu Ende.
Eine Organtransplantation soll m.E. kein künstliches Festhalten am Leben sein!
Welche Rollen der Mensch in seinem Leben spielt und welche Verantwortungen er zu tragen hat, sind m.E. ein weiterer Untersuchungsfaktor.
Ein Vater steht in der Verantwortung eines neuen Erdenbürgers.
Ein braver Mann hat der Allgemeinheit mehr gedient wie ein Verbrecher.
Jedoch könnte der Verbrecher ein guter Vater sein.
Ich würde im Transplantationsfall eigendlich den braven Mann wählen, wenn der Verbrecher jedoch trotz seinem Vergehen ein guter Vater ist und der brave Mann kein Vater ist, dann würde ich den Verbrecher wählen.
Weil diese Entscheidung sehr schwer ist, müsste da eine feste Regelung sein, damit der Arzt weniger in Konflikt kommt.
Ein Vorgehen NUR nach Warteliste halte ich für nicht gut!
Eine Warteliste kann nicht Denken!
3 Hauptuntersuchungen:
-Alter und Realität zur Lebenszeit.
-Aufgaben und Verantwortungen die im Leben eines Patienten stehen.
-NACH diesen 2 VORüberlegungen und Einsortierungen, kann die Warteliste eingreifen.
Die Warteliste ist wiederum durch die Chancen auf den Erfolg der Transplantation eingestuft.
Ich würde das als Organspenderin so wollen, ich habe aber aus Angst keinen Ausweis.
Für einen Menschen dessen Leben erfüllt war, der also nur nicht vom Leben loslassen kann, will ich nicht das Risiko eingegen bei der Entnahme evtl. doch noch Schmerz zu fühlen.
Meines Wissens werden die Toten nicht betäubt, das macht mir Angst!
Also wenn, dann würde ich als Spenderin wollen zumindest das Alter des Empfängers auswählen zu dürfen.