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Responsen (Jüdisches Recht)
#1
Antwortschreiben auf Anfragen jüdischer Gemeinden zu ↗halachischen und allgemein religiösen Fragen durch ↗Gaonen und andere religiöse Autoritäten werden Responsen genannt.

Da in frühgaonäischer Zeit jüdische Gemeinden oftmals keinen ↗Talmud besaßen oder sie sich in der Fülle der talmudischen Erläuterungen nicht zurechtfanden, stellten sie schriftliche Anfragen an ↗Talmud-Akademien, die dort von den "Weisen" aller Rangstufen beraten wurden. Das Ergebnis dieser Beratungen wurde von den Häuptern der Akademien als  Gutachten in ihrem Namen und unter Berücksichtigung ihrer eigenen Bewertung des Anfragefalls in Antwortschreiben zur Kenntnis gebracht (Ben-Sasson 537).  Die erhaltenen Antwortschreiben von Talmud-Akademien zu religionsrechtlichen Anfragen belaufen sich schätzungsweise auf 5000-10000 Texte (Stemberger 102).

In nachgaonäischer Zeit wandten sich jüdische Gemeinden aber auch ↗Gemeinderabbiner oftmals an berühmte Kapazitäten um Auskunft zu religionsrechtlichen Fragen. Die erhaltenen Antwortschreiben zu solchen Anfragen werden mit rund 300000 Texten angenommen (Schoeps 703). Die durch Responsen getroffenen Entscheidungen (Responsensammlungen) gelten als Präzedenzfälle für die Beurteilung vergleichbarer Fragen zur Halacha.

Die Geschichte der Responsenliteratur erstreckt sich über mehr als 1000 Jahre. Da man den Texten kaum unterstellen kann, dass sie in ihren kulturgeschichtlichen Aussagen geschönt seien, vermitteln sie nebenbei auch ein authentisches Bild zum Alltagsleben in den jüdischen Gemeinden der entsprechenden Zeit.


Literatur:
Haim Hillel Ben-Sasson. Geschichte des jüdischen Volkes. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 52007 München, Verlag C. H. Beck.
Günter Stemberger. Einführung in die Judaistik. 2002 München. Verlag C. H. Beck. S. 102
Julius H. Schoeps. Neues Lexikon des Judentums. 1998 Gütersloh/München, Verl. Bertelsmann.



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MfG B.
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