17-04-2014, 11:18
@Silas
Bitte keine überlangen Texte mit einer Fülle von behaupteten Sachverhalten posten, von denen jeder einzelne dieser behaupteten Sachverhalte in einem eigens dafür eingerichteten Thread besprochen werden müsste. So kann keine Diskussion entstehen.
Bitte die Zitierfunktion verwenden (siehe Beitrag 32, erstes Zitat)!
Beim Zitieren wird zu beachten ersucht:
Nach Rechtslehre und Rechtsprechung sind ausschließlich Kleinzitate(!) zulässig, und zwar nur dann, wenn damit der mit eigenen Worten vorgetragene Standpunkt gestützt werden soll.
Bitte keine überlangen Texte mit einer Fülle von behaupteten Sachverhalten posten, von denen jeder einzelne dieser behaupteten Sachverhalte in einem eigens dafür eingerichteten Thread besprochen werden müsste. So kann keine Diskussion entstehen.
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Beim Zitieren wird zu beachten ersucht:
Nach Rechtslehre und Rechtsprechung sind ausschließlich Kleinzitate(!) zulässig, und zwar nur dann, wenn damit der mit eigenen Worten vorgetragene Standpunkt gestützt werden soll.
MfG B.