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Deutscher Staatsbürger mit 2 Frauen
#16
(12-10-2013, 18:59)Sinai schrieb: Das mit dem Tatort ist mir nicht ganz klar, was Du damit sagen willst.
Bitte um nähere Erläuterung.

Siehe hier:
*http://www.anwalt-onlineservice.de/aos/strafrecht_bigamie_410.fra
MfG B.
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#17
(12-10-2013, 22:53)Meryem schrieb: Darf mein Chef mich dann kündigen, weil ich als Muslima geschäftsfährdend bin?

Geschäftsschädigendes Verhalten ist immer ein Kündigungs/Abmahnungsgrund.
Auch geistliche Mitarbeiter in Afrika haben Problem nach Kondomverteilungen
bekommen.
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#18
(12-10-2013, 23:27)Sinai schrieb: Wenn Du Polizistin bist und entscheidest, von nun an den Gesichtsschleier zu tragen, könnte es theoretisch auch sein, daß Du Probleme bekommst

wär widersinnig

sind doch polizisten die einzigen legal vermummten schläger auf demos
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#19
(12-10-2013, 10:02)Bion schrieb:
(12-10-2013, 02:59)paradox schrieb: Er müsste auch aufpassen, dass er nicht wegen einer entsprechenden Straftat (hier Bigamie § 1306 BGB) belangt wird.

Belangt könnte er nur dann werden, wenn sein Handeln auch am Tatort (also in Ägypten) mit Strafe bedroht ist.

Ich hatte hier den Fall eines Bekannten vor Augen, wo ein österr. Bekannter von mir damals mit einer Frau in der Schweiz verheiratet war. Er ließ sich dort scheiden und wanderte zurück nach Österreich. In Österreich heiratete er nach Jahren neurlich eine andere Frau.
Die österr. Behörden hatten aber seine Scheidung von seiner ersten Frau in der Schweiz noch gar nicht anerkannt.
Er wusste auch nicht, dass er diese Scheidung auch in Österreich nochmal anerkennen lassen musste.
So drohte ihm in Österreich ein strafrechtliches Verfahren wegen des Verstoßes gegen § 172 StGB; dort heißt es:

Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Daher kommt es mMn nicht darauf an, ob die "Doppelehe" auch in einem anderen Land unter Strafe steht, sondern ob er nach seinem Personenstand in dem Land, in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat den Tatbestand der Doppel,- bzw. Bigamie erfüllt.
Wäre bspw die Doppelehe in Ägypten gar nicht unter Strafe, dann wäre es ja ein leichtes das Doppeleheverbot in Deutschland zu umgehen, indem man einfach die zweite Ehe dort schließt.

Auf das kann es aber nach hiesigem Recht nicht ankommen, sondern ob die betreffende Person mehrere staatlich anerkannte Ehen geschlossen hat und seinen ständigen Wohnsitz hier hat.
with great power comes great responsibility

Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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#20
(13-10-2013, 01:07)paradox schrieb: Wäre bspw die Doppelehe in Ägypten gar nicht unter Strafe, dann wäre es ja ein leichtes das Doppeleheverbot in Deutschland zu umgehen, indem man einfach die zweite Ehe dort schließt

afaik kann man das

nur ist diese zweite ehe in d nichtig
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#21
(13-10-2013, 01:07)paradox schrieb: Daher kommt es mMn nicht darauf an, ob die "Doppelehe" auch in einem anderen Land unter Strafe steht, sondern ob er nach seinem Personenstand in dem Land, in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat den Tatbestand der Doppel,- bzw. Bigamie erfüllt.

Deine Meinung ist eine Sache, die Rechtslage eine andere.

Ich stelle nochmals die rechtliche Beurteilung des geschilderten Sachverhalts von kompetenter Seite zur Verfügung:

*http://www.anwalt-onlineservice.de/aos/strafrecht_bigamie_410.fra
MfG B.
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#22
(13-10-2013, 16:37)Bion schrieb:
(13-10-2013, 01:07)paradox schrieb: Daher kommt es mMn nicht darauf an, ob die "Doppelehe" auch in einem anderen Land unter Strafe steht, sondern ob er nach seinem Personenstand in dem Land, in dem er seinen ständigen Wohnsitz hat den Tatbestand der Doppel,- bzw. Bigamie erfüllt.

Deine Meinung ist eine Sache, die Rechtslage eine andere.

Ich stelle nochmals die rechtliche Beurteilung des geschilderten Sachverhalts von kompetenter Seite zur Verfügung:

*http://www.anwalt-onlineservice.de/aos/strafrecht_bigamie_410.fra

Das mit dem Link klappt leider nicht.
Könntest Du uns den Text in Deinen Beitrag reinkopieren ?
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#23
(13-10-2013, 14:31)petronius schrieb:
(13-10-2013, 01:07)paradox schrieb: Wäre bspw die Doppelehe in Ägypten gar nicht unter Strafe, dann wäre es ja ein leichtes das Doppeleheverbot in Deutschland zu umgehen, indem man einfach die zweite Ehe dort schließt

afaik kann man das

nur ist diese zweite ehe in d nichtig

Gut, man muss die Gültigkeit einer Zweitehe und die Strafbarkeit einer solchen trennen.
In Deutschland kann es letztlich nur eine rechtlich anerkannte Ehe geben.
Dass mit der strafrechtlichen Verfolgbarkeit einer Auslandsstraftat mag ja gültig sein, wenn dies am Tatort unter Strafe steht. Bzgl. der Gültigkeit der Ehe hat es aber keine Bedeutung, denn sonst könnte man auf diesem Umweg dieses Verbot in Deutschland ja umgehen. Nur die Strafbarkeit bleibt dann in diesem Fall unberücksichtigt.

Ich hatte ja in meinem ursprünglichen Beitrag geschrieben, dass die zweite Ehe in Deutschland nicht gültig sein dürfte und nur ergänzt, dass er aufpassen müsste, dass er deswegen nicht wegen einer entsprechenden Straftat belangt wird. Dies scheint aber anhand der Auskunft der verlinkten Seite vom Tatort abhängig zu sein. Würde er also die zweite Ehe in einem Land schließen, wo die Mehrehe ebenso strafbar und verboten ist, könnte es uU anders aussehen und er müsste eben mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Das hat aber letzten Endes keine Einfluss auf die Anerkennung der zweiten Ehe in Deutschland.
with great power comes great responsibility

Entscheidungen machen uns zu denen, die wir sind. Und wir haben immer die Wahl, das Richtige zu tun.
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#24
(13-10-2013, 17:17)Sinai schrieb:
(13-10-2013, 16:37)Bion schrieb: *http://www.anwalt-onlineservice.de/aos/strafrecht_bigamie_410.fra

Das mit dem Link klappt leider nicht.
Könntest Du uns den Text in Deinen Beitrag reinkopieren ?

Dort gibt ein Rechtsanwalt dieselbe Auskunft, die ich gegeben hatte.

Er erklärt, dass nach § 7 StGB Auslandsstraftaten nur dann verfolgt werden, wenn die Tat am Tatort strafbar ist.

Die Tat ist das Eingehen einer Zweitehe. Der Tatort ist Ägypten. Dort ist es nicht strafbar, eine Zweitehe einzugehen. Also kann diese Tat in Deutschland nicht verfolgt werden. Gültig ist die Zweitehe in Deutschland natürlich nicht.
MfG B.
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#25
Wir hatten da mal zB den Fall eines Pädophilen,..der fuhr regelmäßig in die Schweiz und hatte dort Verkehr mit 16Jährigen Prostituierten,..Problem ist, dass bis vor kurzem das Schutzalter in der Schweiz bei eben 16 Jahren lag,..seine dortigen Taten also nicht illegal waren,..da verzweifelst als polizist schon irgendwie,..
Aut viam inveniam aut faciam
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#26
(13-10-2013, 20:51)d.n. schrieb: Wir hatten da mal zB den Fall eines Pädophilen,..der fuhr regelmäßig in die Schweiz und hatte dort Verkehr mit 16Jährigen Prostituierten,..Problem ist, dass bis vor kurzem das Schutzalter in der Schweiz bei eben 16 Jahren lag,..seine dortigen Taten also nicht illegal waren,..da verzweifelst als polizist schon irgendwie,..
Wieso, ein Polizist hat seinen Vorschriften zu folgen,wenn die woanders hiernicht gelten ist das eben so.
Private Meinung wird doch nicht bezahlt.
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#27
Herr A ist ein erwachsener deutscher Moslem.
Er fährt nach Pakistan und heiratet dort eine 15 Jährige.
Die beiden fahren dann nach Deutschland.

Wird die Ehe in Deutschland anerkannt ?
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#28
Um zu zeigen, daß das eine wichtige Frage ist:

Auf der Taxifahrt vom Flughafen in die Stadt kommt es zu einem Unfall.
Herr A stirbt. Er hat noch kein Testament geschrieben.

Ist die 15-Jährige erbberechtigt ?
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#29
Wir sind hier keine Rechtsberatung!

Zur Anfrage der Eheschließung nur so viel:

Eine im Ausland geschlossene Ehe kann in Deutschland nur anerkannt werden, wenn die dafür in Deutschland erforderlichen materiellrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist: Die Braut muss zum Zeitpunkt der Eheschließung zumindest sechzehn Jahre alt gewesen sein.
MfG B.
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#30
(13-10-2013, 23:06)Sinai schrieb: Ist die 15-Jährige erbberechtigt ?

Der Koran sagt ja, meine ich.
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