19-09-2013, 22:16
(19-09-2013, 19:38)Lelinda schrieb: Und warum geht dann der Bote ... davon aus, dass sie möglicherweise nicht bereit dazu sein könnte (1 Mose 24, 1-9)?
Ja, Gen 24, 58 ist die einzige Stelle, wo die Braut gefragt wird, ob sie will.
Was natürlich als Hinweis ansehen werden kann, dass eine Brautwerbung auch so hat ablaufen können.
In der Regel hatten die Frauen nichts mitzureden. Ihr Leben wurde von Männern bestimmt (Gen 34,10ff.).
Extrembeispiel:
Wurde ein Mädchen vergewaltigt, musste der Vergewaltiger sie dem Vater abkaufen:
Dtn 22, 28f.:
Wenn ein Mann ein Mädchen trifft, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden (dabei) angetroffen: dann soll der Mann, der bei ihr lag, dem Vater des Mädchens fünfzig (Schekel) Silber geben, und es soll seine Frau werden, weil er ihr Gewalt angetan hat;…
Das Mädchen konnte sich offenbar nicht weigern, diese Ehe einzugehen.
Teilweise lässt sich vorrabbinisches Recht auch durch rabbinische Texte erschließen.
Beispielsweise aus der Mischna.
III. Seder "Naschim"
IV 4
Ein Vater hat die Vollmacht über seine Tochter bei ihrer Verlobung, über das Geld, über das Geschriebene und über die Beiwohnung, auch hat er das Recht über Dinge, die sie findet, und an ihrem Arbeitslohn.
[…]
IV 5
Eine Tochter bleibt solange in der Gewalt des Vaters, bis sie mit der Hochzeit in die Gewalt ihres Mannes kommt.
MfG B.