01-06-2013, 23:49
@ Harpya
Harpya, du hat folgendes überlesen:
"Es gibt in Deutschland wegen einer Fragestellung (egal welcher Art) nicht eine strafrechtliche Verurteilung oder ein zivilrechtliches Schmerzensgeldurteil wegen Beleidigung"
wenn Du es anders siehst, beweise es durch Fakten. Das Gesetz an sich ist bekannt, kann aber nicht auf Fragen angewendet werden. So hat es Olaf euch erklärt.
Harpya, du hat folgendes überlesen:
"Es gibt in Deutschland wegen einer Fragestellung (egal welcher Art) nicht eine strafrechtliche Verurteilung oder ein zivilrechtliches Schmerzensgeldurteil wegen Beleidigung"
wenn Du es anders siehst, beweise es durch Fakten. Das Gesetz an sich ist bekannt, kann aber nicht auf Fragen angewendet werden. So hat es Olaf euch erklärt.