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Welchen Einfluss sollte/kann der Papst auf die kath. Kirche nehmen?
#16
(23-05-2013, 11:39)Benni9409 schrieb: Gerade im Bezug auf Begriffe wie Dekret, Enzyklika oder Konzil bin ich mir unsicher.

Dekret

Dekrete sind (in der kirchlichen Rechtssprache) päpstliche Erlässe, die sich zumeist auf die Praxis der Rechtssetzung beziehen. Geregelt ist das im CIC cc. 29-30 (allg. Dekrete) u. cc. 31-33 (rechtsverbindliche u. nicht rechtsverbindliche Beschlüsse u. Erlässe).

Siehe auch c. 338: päpstl. Genehmigungsvorbehalt für von Konzilen verabschiedete Dekrete; cc. 455-466: Recht der Bischofskonferenzen, Dekrete zu erlassen (päpstl. Überprüfungsrecht); c. 754: Pflicht der Gläubigen, Dekrete des Papstes und der Bischofskollegien zu befolgen.

Der Begriff ist auch für Kanonessammlungen (zB Decr. Gratiani) u. für die Sammlung von Glaubensentscheidungen u. Disziplinarbestimmungen (zB Tridentinum: Decr. de fide, Decr. de reformatione) in Gebrauch.

Enzyklika

Enzykliken sind Rundschreiben des Papstes, die an den gesamten Episkopat (in lateinischer Sprache) oder an Bischöfe und Gläubige eines bestimmten Gebietes (in der jeweiligen Landessprache) gerichtet sind und Fragen der Glaubens-, Sitten-, Sozial-, Wirtschaftslehre, etc. zum Inhalt haben. Enzykliken sind für die Adressaten verbindlich. Wenn sich die Verhältnisse verändern, können sie (vom jeweils amtierenden Papst) abgeändert werden.

Konzil

Konzile sind Kirchenversammlungen (Synoden), die, wenn sie den Rang ökumenischer Konzile erreichen, nach katholischer Auffassung in ihrer Beschlussfassung vom Hl. Geist geleitet und somit unfehlbar sind.
MfG B.
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#17
(23-05-2013, 11:39)Benni9409 schrieb: Als Beispiel nehme ich hier jetzt einfach mal die Position der Kirche bezogen auf Empfängnisverhütung. Diese Position wurde ja in der Vergangenheit mehrfach(ua. Humanae Vitae) herausgestellt. Mir geht es jetzt darum, wie ein Papst, der diese Sache anders sieht, vorgehen kann. Ich kann jetzt Dinge sagen wie: Langsam und Vorsichtig oder in einen Dialog mit anderen Bischöfen treten.

So ist es: Er müsste an solche Dinge außerordentlich vorsichtig herangehen.

(23-05-2013, 11:39)Benni9409 schrieb: Rein kirchenrechtlich scheint die Sache ja eigentlich einfach zu sein: Der Papst könnte ein Dekret verfassen, und es könnte erst einmal keiner etwas dagegen sagen.

So einfach ist es auch für den Papst nicht!

Ein Papst kann beispielsweise nicht per Dekret inhaltlich gegen dogmatische Dokumente, also gegen "von Gott geoffenbarte Wahrheiten", entscheiden!

1. Vatikan. Konzil, Dogmat. Konst. "Dei Filius" über den katholischen Glauben, 3. Kap., Der Glaube:

"Mit göttlichem und katholischem Glauben ist ferner all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche - sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und allgemeinen Lehramtes - als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird."
MfG B.
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#18
Dazu zwei dogmatische Dokumente zur Empfängnisverhütung:

Dekret des Hl. Offiziums v. 2. April 1955

Das Dekret über das Okklusivpessar ist an einige Bischofe Nordamerikas gerichtet:

(Auszug)

Die Heilige Kongregation erhebt ihre Stimme insbesondere nachdrücklich, um die Anwendung von Pessaren (Sterilet, Diaphragma) durch Ehepaare bei der Ausübung ihrer ehelichen Rechte als in sich böse zu verurteilen und zu verwerfen.

Johannes Paul II.: Apost. Mahnschreiben "Familiaris consortio": Ehe u. Familie, 22. Nov. 1981

(Auszug)

Folglich ist jede von solchen Behörden verhängte Maßnahme zugunsten der Empfängnisverhütung oder gar zugunsten der sogenannten Sterilisation und des Vollzugs der Abtreibung völlig zu verurteilen und scharf zurückzuweisen.
MfG B.
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#19
(23-05-2013, 15:22)Bion schrieb: Dazu zwei dogmatische Dokumente zur Empfängnisverhütung:

Dekret des Hl. Offiziums v. 2. April 1955

Das Dekret über das Okklusivpessar ist an einige Bischofe Nordamerikas gerichtet:

(Auszug)

Die Heilige Kongregation erhebt ihre Stimme insbesondere nachdrücklich, um die Anwendung von Pessaren (Sterilet, Diaphragma) durch Ehepaare bei der Ausübung ihrer ehelichen Rechte als in sich böse zu verurteilen und zu verwerfen.

Johannes Paul II.: Apost. Mahnschreiben "Familiaris consortio": Ehe u. Familie, 22. Nov. 1981

(Auszug)

Folglich ist jede von solchen Behörden verhängte Maßnahme zugunsten der Empfängnisverhütung oder gar zugunsten der sogenannten Sterilisation und des Vollzugs der Abtreibung völlig zu verurteilen und scharf zurückzuweisen.

Gibt es eine erlaubte Maßnahme zur Empfängnisverhütung ?
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#20
Laut RKK: Enthaltsamkeit....
Aut viam inveniam aut faciam
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#21
Das würde ja zur Selbstausrottung führen.

Andersrum, gibt es eine verbindliche Pflicht
zur ungebremsten Bevölkerungsexplosion ?
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#22
(23-05-2013, 15:26)Harpya schrieb:
(23-05-2013, 15:22)Bion schrieb: Dazu zwei dogmatische Dokumente zur Empfängnisverhütung:

Dekret des Hl. Offiziums v. 2. April 1955

Das Dekret über das Okklusivpessar ist an einige Bischofe Nordamerikas gerichtet:

(Auszug)

Die Heilige Kongregation erhebt ihre Stimme insbesondere nachdrücklich, um die Anwendung von Pessaren (Sterilet, Diaphragma) durch Ehepaare bei der Ausübung ihrer ehelichen Rechte als in sich böse zu verurteilen und zu verwerfen.

Johannes Paul II.: Apost. Mahnschreiben "Familiaris consortio": Ehe u. Familie, 22. Nov. 1981

(Auszug)

Folglich ist jede von solchen Behörden verhängte Maßnahme zugunsten der Empfängnisverhütung oder gar zugunsten der sogenannten Sterilisation und des Vollzugs der Abtreibung völlig zu verurteilen und scharf zurückzuweisen.

Gibt es eine erlaubte Maßnahme zur Empfängnisverhütung ?

Da ich hierüber schon mal ein Referat gehalten habe, weiß ich, dass die kath. Kirche zwischen Empfängnisverhütung und Empfängnisregelung unterscheidet. Empfängnisverhütung(Die Befruchtung wird unnatürlich verhindert) ist widernatürlich.
Empfängnisregelung wird jedoch toleriert. Dazu zählen Methoden wie Sex an den unfruchtbaren Tagen.
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#23
(23-05-2013, 14:58)Bion schrieb:
(23-05-2013, 11:39)Benni9409 schrieb: Als Beispiel nehme ich hier jetzt einfach mal die Position der Kirche bezogen auf Empfängnisverhütung. Diese Position wurde ja in der Vergangenheit mehrfach(ua. Humanae Vitae) herausgestellt. Mir geht es jetzt darum, wie ein Papst, der diese Sache anders sieht, vorgehen kann. Ich kann jetzt Dinge sagen wie: Langsam und Vorsichtig oder in einen Dialog mit anderen Bischöfen treten.

So ist es: Er müsste an solche Dinge außerordentlich vorsichtig herangehen.

(23-05-2013, 11:39)Benni9409 schrieb: Rein kirchenrechtlich scheint die Sache ja eigentlich einfach zu sein: Der Papst könnte ein Dekret verfassen, und es könnte erst einmal keiner etwas dagegen sagen.

So einfach ist es auch für den Papst nicht!

Ein Papst kann beispielsweise nicht per Dekret inhaltlich gegen dogmatische Dokumente, also gegen "von Gott geoffenbarte Wahrheiten", entscheiden!

1. Vatikan. Konzil, Dogmat. Konst. "Dei Filius" über den katholischen Glauben, 3. Kap., Der Glaube:

"Mit göttlichem und katholischem Glauben ist ferner all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche - sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und allgemeinen Lehramtes - als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird."

Okay, das leuchtet ein. Aber wie könnte ein Papst denn jetzt etwas ändern? Er darf ja scheinbar dogmatische Festlegungen seiner Vorgänger nicht einfach eigenmächtig aus der Welt schaffen. Genauer gefragt: Wie muss der Papst agieren, um eine Dogmatische Festlegung zu ändern?
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#24
(23-05-2013, 16:10)Benni9409 schrieb: Okay, das leuchtet ein. Aber wie könnte ein Papst denn jetzt etwas ändern? Er darf ja scheinbar dogmatische Festlegungen seiner Vorgänger nicht einfach eigenmächtig aus der Welt schaffen. Genauer gefragt: Wie muss der Papst agieren, um eine Dogmatische Festlegung zu ändern?

Da haben sich immer Wege gefunden ohne die Dogmas substantiell in Frage zu stellen.
Stell die einen Glaubensinhalt wie Knete vor.
Aus der substantiell gleichen Knete kann man viele Figuren formen.
(situationsangepasst, neu interpretiert, Einbeziehung neuerer Entwicklung...)
Jeder Religion hat da ihre Hintertürchen.

(23-05-2013, 16:10)Benni9409 schrieb: Empfängnisverhütung(Die Befruchtung wird unnatürlich verhindert) ist widernatürlich.

Empfängnisregelung wird jedoch toleriert. Dazu zählen Methoden wie Sex an den unfruchtbaren Tagen.

Da kann ja die Kirche nix gegen Homosexuelle haben, ganz natürliche Empfängnisverhinderung.

Empfängnisregelung wird an sich nicht so toleriert, da der Akt der
Fortpflanzung dienen soll, purer Spass an der Freud ist verpönt.
(Die Päpste vergangener Zeiten haben das extra betrieben um den Gläubigen zu zeigen wohin das führt)

Woher soll eine Frau eigentlich wissen wann ihre unfruchtbaren Tage sind,
kann sie ohne Verhütungsmittel garnicht wissen, nur vermuten.
Auch Verhütungsmittel bieten da nur größere Gewissheit.
Sichergehen kann man nur mit Eierstockentfernung, die fordert aber nicht mal die Kirche für Vikarinnen, bzw. Kastration für Priester wegen Zölibat.
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#25
(23-05-2013, 15:57)d.n. schrieb: Laut RKK: Enthaltsamkeit....

oder katholisches roulette
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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#26
(23-05-2013, 16:10)Benni9409 schrieb: Aber wie könnte ein Papst denn jetzt etwas ändern? Er darf ja scheinbar dogmatische Festlegungen seiner Vorgänger nicht einfach eigenmächtig aus der Welt schaffen. Genauer gefragt: Wie muss der Papst agieren, um eine Dogmatische Festlegung zu ändern?

Das ist eine sehr schwierige Frage, auf die es meines Erachtens keine befriedigende Antwort gibt.

In der Spätantike und im Frühen Mittelalter wurden gelegentlich von reichskirchlichen Konzilen (Synoden) verabschiedete dogmatische Dokumente von Nachfolgekonzilen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Entstehen des Trinitätsdogmas und dem Bilderstreit) aufgehoben.

Ab dem Zeitalter der mittelalterlichen Konzile der abendländischen Christenheit (als päpstliche Konzile nunmehr bis zum Tridentinum der Konzilstyp der Westkirche) war eine solche Praxis nicht mehr denkbar.
MfG B.
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#27
(23-05-2013, 16:10)Benni9409 schrieb: Aber wie könnte ein Papst denn jetzt etwas ändern? Er darf ja scheinbar dogmatische Festlegungen seiner Vorgänger nicht einfach eigenmächtig aus der Welt schaffen. Genauer gefragt: Wie muss der Papst agieren, um eine Dogmatische Festlegung zu ändern?
Das ist mehr eine theoretische Frage,
die Unfehlbarkeit des Papstes gilt nur in Aussagen, die etwas endgültig als
geklärt betrachten.

I. Vatikanum 1870: Unfehlbarkeit des Papstes
Papst Pius XII.: 1. November 1950 Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel, das erste und zugleich bislang letzte Mal seit 1870, dass ein Papst vom Unfehlbarkeitsdogma Gebrauch machte.(wiki)

Schau dir mal die Dogmen an, ob die bestehen oder nicht ist mehr
marginal.
Die Kirche ist eine Unternehmen und wird sich kaum noch agierend betätigen.
Alles was seit längerer Zeit so kommt, ist nur Reaktion aufwirtschaftliche Zwänge, Mitgliederschwund, Priestermangel, öffentlicher Druck.
Jedenfalls in Europa.
Die wahre Macht liegt sowieso bei den Kardinälen, schon bei den Vorgängen um die Vatikanbank zu sehen, da wurde der Past nur selektiv informiert.
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