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Sanhedrin
#1
Der Sanhedrin (auch das Sanhedrin) wurde durch Antiochos III. mit der Bezeichnung Synedrion (συνεδρίον = [Rats-]Versammlung; nach ↗Luther "Hoher Rat") als Oberbehörde für Juden betreffende Rechts- und Verwaltungssachen (auch als Berufungsbehörde für die untergeordnete jüdische Rechtsprechung) eingerichtet. Der Sanhedrin überdauerte die Zerstörung des ↗Jerusalemer Tempels und hatte bis zum Untergang des jüdischen Patriarchats (mit dem Tod Rabban Gamaliels VI. 425 nC) Bestand (LThK, Bd 9, S. 10).

Der Judaist Peter Schäfer hingegen vertritt die Meinung, dass es den Sanhedrin als oberste Körperschaft des jüdischen Volkes de facto nach 70 nC nicht mehr gegeben hat (P. Schäfer, Geschichte der Juden in der Antike, Verl. Mohr Siebeck, S. 193). Der Judaist Kurt Schubert merkt an, dass der Sanhedrin nach der Zerstörung des Tempels ausschließlich als rabbinische Gelehrtenbehörde fungierte (K. Schubert, Jüdische Geschichte, Verl. H.C. Beck, S. 15). Die "alltägliche" Rechtsprechung fand nach Zerstörung des 2. Tempels in den dafür eigens eingerichteten Gerichtshöfen (↗Bet Din) statt.

Der Große Sanhedrin (mit 71 tagenden Mitgliedern; vergl. Num 11, 16) wurde durch die rabbinische ↗Tradition]http://religionsforum.de/showthread.php?tid=7784]↗Tradition ohne historische Grundlage bis in die Zeit der Sinaioffenbarung zurückprojiziert (J. Maier, Judentum, Verl. Vandenhoeck & Ruprecht, S. 62).

Wann und für welche Zeit der Sanhedrin eine permanente Einrichtung gewesen war, lässt sich mit Sicherheit nicht sagen. Als der ↗Hohepriester  Hanan einen Sanhedrin einberufen wollte, um über ↗Jakobus, den Bruder ↗Jesu, Gericht zu halten, hätte das nach ↗Josephus (ant. XX, 202f.) durch den römischen Statthalter genehmigt werden müssen.

Drei weitere Erwähnungen eines Sanhedrins durch Josephus (ant. XIV, 90f.; bell. I, 169f.; bell. I, 208ff.) lassen hingegen auf dessen ständige Einrichtung schließen.

Aus der ↗Mischna (IV. Seder, Traktat Sanhedrin, Kap. I, 1-6) geht hervor, dass der Sanhedrin dreistufig organisiert gewesen war: Drei Mitglieder des Gerichts behandelten Fälle des Besitzrechtes, 23 solche des Kapitalrechts (Kleiner Sanhedrin). Bei einem Gericht über eine ganze Stadt, einem abgefallenen Stamm, über einen falschen Propheten, über den Hohepriester sowie bei Entscheidungen, ob Krieg zu führen ist, traten 71 Ratsmitglieder zusammen (Großer Sanhedrin). Auch untergeordnete Gerichtshöfe wurden durch den Großen Sanhedrin eingesetzt und wichtige Angelegenheiten des Tempels durch ihn entschieden.


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MfG B.
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