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Bilder und Bilderstreit (Ikonoklasmus)
#1
(Text in Arbeit)

Bilder in sakralen Räumen sind im frühen ↗Christentum ab der Mitte des 3. Jhs nachweisbar (Fresken der Hauskirche v. Dura Europos). Etwa gleich zu datieren sind die Wandmalereien in den Katakomben (zB Sakramentskapelle in der Katakombe v. S. Callisto, Rom). Aus dem späten 3. Jh stammen die frühesten Zeugnisse christlicher Sarkophag-Kunst. Die Themen waren vornehmlich dem ↗AT entnommen. Darstellungen der Wundertaten Christi und der Vita Petri sind aus der ersten Hälfte des 4. Jhs erhalten.

Bilder im ↗liturgischen Gebrauch sind bis zum 5. Jh nicht nachweisbar.

Das früheste Beispiel eines sakralen Raums mit gut erhaltenen Wandmosaiken befindet sich in Ravenna. Das sog. Mausoleum der Galla Placidia1 wurde zwischen 425 und 430 nC erbaut und ist mit christlichen Motiven reich ausgeschmückt. Als weitere Beispiele hochwertiger frühchristlicher Bildkunst seien die Mosaike in der Georgskirche in Thessaloniki (etwa 450 nC), im sog. Baptisterium der Orthodoxen (458 nC) in Ravenna und das Apsismosaik zur Verklärung Christi in der Kirche des Katharinenklosters auf dem Sinai (ca. 550 nC) genannt.

Im 6. Jh setzte sich das Bild als sakrale Kunstform durch, ohne dass damit schon eine ausgeformte Bildertheologie verbunden gewesen wäre. Diese entstand erst infolge des Bilderstreits, der im 8. Jh ausbrach und heftig geführt wurde. Holztafelbilder (↗Ikonen) dürften bereits im 6. Jh im Zusammenhang mit Andachten im häuslichen Bereich in Verwendung gestanden haben. Die frühesten Zeugnisse von Ikonen für den liturgischen Gebrauch (spätes 6. Jh) befinden sich im Katharinenkloster auf dem Sinai.

Unter dem Eindruck rigoroser muslimischer Ablehnung bildlicher Darstellungen von Menschen (723 wurden Bilder im Einflussbereich des ↗Islam vom ↗Kalifen Jezid II. in Kirchen und Bethäusern verboten) entstand auch unter Christen eine Diskussion über die Zulässigkeit von Bildern im kirchlichen Gebrauch. Als sich in der Zeit von 726-730 das byzantinische Kaiserhaus (Leo III.) für ein Verbot aussprach und die Abschaffung der Bilder (unter Konstantin V.) auf der Synode von Hiereia (754) beschlossen wurde, wurde das von den einfachen Gläubigen aber auch von den bilderfreundlichen Mönchen nicht ohne Widerstand hingenommen. Die Bilderbefürworter wurden so konsequent verfolgt, dass sie sich nur Gehör verschaffen konnten, wenn sie außerhalb des Einflussbereichs des Kaisers wirkten (zB ↗Johannes von Damaskus, ca. 670 - 750).

Nach dem Tod Konstantins V. wurden durch die Regentin Irene Bilder wieder erlaubt. Kirchenrechtlich wurde das mit Beschluss des 2. Konzils von Nicäa (787) befestigt.

Unter den Kaisern Leo V. (813-820), Michael II. (820-829) und Theophil (829-840) kam es zu einem zweiten, noch heftigeren Bildersturm. Nach dem Tod Theophils wurden die auf der Synode in der ↗Hagia Sophia (815) beschlossenen Verbote durch die Kaiserin Witwe Theodora (843) aufgehoben, der Bilderkult wiederhergestellt und zum Wesensbestandteil des oströmischen Christentums erklärt. Endgültig wurde der Bilderstreit auf dem 4. Konzil von Konstantinopel (869) beigelegt.

Die theologischen Grundlagen für die Bilderverehrung hatte Johannes von Damaskus geschaffen:

Die dem Bild erwiesene Verehrung gilt dem Urbild. Das Christusbild ist die veranschaulichte Menschwerdung Gottes. Zwischen Bild und Abbild besteht zwar keine physische, aber eine "hypostatische" Gemeinsamkeit.

Die fränkische Meinung zum Bilderstreit wurde 791 vom karolingischen Hoftheologen Theodulf abgefasst (Libri Carolini). Damit wurde eine westliche Position zur Wort- und Bildertheologie bezogen:

Den Bildern komme zwar keine Verehrung zu, sie seien aber zur Erbauung der Gläubigen nützlich und sollen daher in den Kirchen verbleiben.

1) Galla Placidia (388 od. 392 - 450), Tochter von Theodosius I., Kaiserin, Regentin von 426 - 437


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MfG B.
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