23-01-2017, 12:54
(23-01-2017, 09:24)Adamea schrieb: Lügen können nur mit der Realität erkannt werden, man muß eine Aussage mit einer echten Situation vergleichen.Ich denke, dem ist zuzustimmen. Du meinst quasi die Prüfung einer Aussage.
(23-01-2017, 09:24)Adamea schrieb: Wahrheit ist wenn das Sichtbare (Situation, Materie, Körper, Ereignisse) mit dem Unsichtbaren (Meinung, Aussage,Denkweise,Geist,Glaube) das gleiche sprechen.Wir hatten mal einen Thread über "Wahrheit". Es gibt von der Logik bis zur Religion mehrere voneinander abweichende Definitionen (hier).
(23-01-2017, 09:24)Adamea schrieb: Die Wahrheit ist ein geistiges Prinzip, dass sich im realem Ausdruck des ganzen Seins und seiner vielen Möglichkeiten als Wirklichkeit zeigt.Zunächst einmal das, was einer unserer User ausgegraben hat:
(04-02-2009, 23:39)Alanus ab Insulis schrieb: ... Wahrheit (ist) selbst kein Sachverhalt ..., sondern ein Urteil des Verstandes! So gilt folgendes:Nun müsste man deinen Satz übersetzen: Das "geistige Prinzip" wäre präziser ein Urteil (klar, das findet im Kopf statt). Dein "dass" ist wahrscheinlich orthographisch eigentlich ein "das" = "welches" Ich bin aber überzeugt davon, dass Beurteilungen kein "realer Ausdruck des ganzen Seins" sind, sondern sich viel schmalspuriger auf Aussagen beziehen, wie die zitierte Definition auch bestätigt. Fernen müssen sich Aussagen auch nicht mit der Wirklichkeit decken. Beispiel: Aussagen über den gestiefelten Kater können im Märchen dessen Wirklichkeit entsprechen, nicht aber unserer Wirklichkeit. Im übrigen entsprechen religiöse Wahrheiten nicht der Wirklichkeit, sondern verlangen Verwirklichung, sind also Forderungen (Postulate).
"Wahrheit (alêtheia, alêthes, veritas, verum) ist ein Normbegriff (s. d.), ein theoretischer Wertbegriff. Die Wahrheit ist keine empirisch vorfindbare Eigenschaft eines Dinges, sie ist auch nicht ein Ding, etwas Selbständiges, Reales, sondern das »Wahr« ist ein Erkenntnischarakter, eine besondere Charakterisierung von Urteilen, Sätzen. Der Wahrheitsbegriff entsteht als solcher erst durch ein Beurteilen, durch ein (charakterisierendes, wertendes) Urteil über Urteile." Eisler (phil. Wörterbuch)
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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