15-11-2012, 16:18
Na, wir werden im Laufe der Zeit sehen, wie ein etwas aufgeweichter Realitätsbegriff für Zündstoff sorgt - oder eben nicht. Die "Objektivität" (als Begriff) ist nicht entscheidend, sondern die Prüfbarkeit. Wenn du am Prüfergebnis eine Falsifizierbarkeit feststellen kannst, so kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass dein Ergebnis Anschauung enthält und eben keine Realität beschreibt.
Für das Urteil des Konzert-Erlebnisses ist die Falsifizierung einfach die Gegenmeinung zu einem der durch die Zuhörer gegebenen Urteil. Die gemeinsame Anwesenheit im Konzertsaal und das Tun der Musiker, auch der Klang etc. sind ohnehin prüfbar und somit Realität.
Für das Urteil des Konzert-Erlebnisses ist die Falsifizierung einfach die Gegenmeinung zu einem der durch die Zuhörer gegebenen Urteil. Die gemeinsame Anwesenheit im Konzertsaal und das Tun der Musiker, auch der Klang etc. sind ohnehin prüfbar und somit Realität.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard