15-11-2012, 15:33
(15-11-2012, 13:36)Ekkard schrieb: Wie gesagt, die gemeinsame Anwesenheit ist ja eine unbestrittene Tatsache, nicht jedoch die einzelne Empfindung. Die ist sehr volatil, kann plötzlich umschlagen und ist damit ein (übliches) Geschmacksurteil.
Geschmacksurteile sind immer geistige Konstrukte ohne Realitätsanspruch. Wie Petronius sinngemäß schrieb: Würde man solche Konstrukte zur Realität rechnen, löste sich der Begriff völlig auf; denn jeder erlebt z. B. ein Konzert ein Bisschen anders. Eine Prüfung wäre unsinnig und ohne greifbare Ergebnisse.
Ich denke, zu diesen Urteilen kommt man, wenn man die "Objektivität" in den Vordergrund stellt.
Ich sehe das direkte Erleben als "realer" an als objektivierbare Messungen.
Und da geht es ja nicht um einzelne Empfindungen, sondern um alle Empfindungen (auch wenn sie unterschiedlich sein mögen, es sind ja auch unterschiedliche Blickwinkel).
Die "objektive Realität" ist auch nur eine Idee. Sicher sehr nützlich, aber aus meiner Sicht kann sie keineswegs alleinigen Anspruch auf Realität erheben.