Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rex sacrorum
#1
Eines der höchsten römischen Priesterämter (auch als Rex sacrificulus = Opferkönig bezeichnet).

Nach dem Ende der Königsherrschaft übernahm der Rex sacrorum die priesterlichen Aufgaben des Königs (Liv. 2,2,1). Möglicherweise stand er in sehr früher Zeit an der Spitze des römischen Priesterkollegiums (↗Pontifices), musste aber die Leitungsfunktion bald an den ↗Pontifex maximus verloren haben.

Das Amt des Rex sacrorum konnten nur Persönlichkeiten aus den vornehmsten Familien bekleiden. Es wurde auf Lebenszeit übertragen, der Amtsträger war sakrosankt. Die Eltern des Bewerbers um das Priesteramt mussten wie er selbst eine Manusehe1 nach den Vorgaben der Confarreatio2 geschlossen haben, er durfte weder politische noch militärische Ämter (Liv. 40,42,8ff.) bekleiden, hatte dafür aber einen ständigen Sitz im ↗Senat.

1) Manusehe = Die Braut wurde von der Hand des Vaters der Hand des Ehemannes übergeben. Mit der Zeremonie der Übergabe ging die Braut vom Familienverband des Vaters in jenen des Ehemannes über.

2) Confarreatio = Eine der drei Möglichkeiten (und zwar jene, die den höchsten Aufwand verursachte), nach römischem Recht eine Manusehe zu schließen. Durch die Mitwirkungspflicht der zwei höchsten Priester (Pontifex maximus und Flamen Dialis) war diese Form der Eheschließung nur privilegierten Personen, wahrscheinlich ausschließlich Mitgliedern des Patriziats zugänglich.



● Zum Inhaltsverzeichnis des Lexikons
MfG B.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste