02-07-2012, 08:37
Also nochmals:
Die prophetische Überlieferung hat für Muslime einen hohen Stellenwert. Die Sunna ist die zweite Hauptquelle für die Gläubigen, wie sie sich zu bestimmten Fragen und in bestimmten Situationen zu verhalten haben. In den Hadithen finden sich – den Koran ergänzend und erläuternd - wesentliche Quelltexte für die islamische Rechtsfindung. Begründet wird das durch die Beispielhaftigkeit, die dem Verhalten des Propheten zuzumessen ist (Sure 33,21f.). Dass das Beispiel Mohammeds verbindlich ist, wird mit dem Koran (Suren 8,1; 33,21) begründet. Ihm ist zu gehorchen (4:14; 4:80; 8,13; 33:66) und seinem Beispiel bzw. seinen Anweisungen (4:65; 33:21.36) ist zu folgen.
Für die islamischen Rechtsgelehrten war es zu allen Zeiten nicht einfach zu beurteilen, was von den Prophetenüberlieferungen als echt (und daher als verbindlich) und was als unecht (und vernachlässigbar) zu gelten habe. Dazu haben sich in den Rechtsschulen verschiedene Sichtweisen entwickelt.
Als echt (und daher als Verbindlich) gelten den sunnitischen Muslimen jedenfalls die Hadithsammlungen Sahih Buchari und Sahih Muslim. Ob die Echtheitsfrage einer modernen, kritischen Überprüfung standhalten kann, ist für die Masse der Gläubigen ebenso unerheblich wie für die islamische Rechtsprechung.
Daher:
Welche Bedeutung ich der Sunna beimesse, habe ich dargelegt. Die Mehrheit der sunnitischen Muslime sieht das anders. Das sollte man respektieren.
Noch ein Beispiel:
Im NT (zB Mt 1,23) – und ebenso im Koran (Sure 19:16-21) – wird von der jungfräulichen Empfängnis Mariens berichtet. Ob ich persönlich das für Unfug halte, ist unerheblich. Millionen Christen und Muslime glauben daran.
Die prophetische Überlieferung hat für Muslime einen hohen Stellenwert. Die Sunna ist die zweite Hauptquelle für die Gläubigen, wie sie sich zu bestimmten Fragen und in bestimmten Situationen zu verhalten haben. In den Hadithen finden sich – den Koran ergänzend und erläuternd - wesentliche Quelltexte für die islamische Rechtsfindung. Begründet wird das durch die Beispielhaftigkeit, die dem Verhalten des Propheten zuzumessen ist (Sure 33,21f.). Dass das Beispiel Mohammeds verbindlich ist, wird mit dem Koran (Suren 8,1; 33,21) begründet. Ihm ist zu gehorchen (4:14; 4:80; 8,13; 33:66) und seinem Beispiel bzw. seinen Anweisungen (4:65; 33:21.36) ist zu folgen.
Für die islamischen Rechtsgelehrten war es zu allen Zeiten nicht einfach zu beurteilen, was von den Prophetenüberlieferungen als echt (und daher als verbindlich) und was als unecht (und vernachlässigbar) zu gelten habe. Dazu haben sich in den Rechtsschulen verschiedene Sichtweisen entwickelt.
Als echt (und daher als Verbindlich) gelten den sunnitischen Muslimen jedenfalls die Hadithsammlungen Sahih Buchari und Sahih Muslim. Ob die Echtheitsfrage einer modernen, kritischen Überprüfung standhalten kann, ist für die Masse der Gläubigen ebenso unerheblich wie für die islamische Rechtsprechung.
Daher:
Welche Bedeutung ich der Sunna beimesse, habe ich dargelegt. Die Mehrheit der sunnitischen Muslime sieht das anders. Das sollte man respektieren.
Noch ein Beispiel:
Im NT (zB Mt 1,23) – und ebenso im Koran (Sure 19:16-21) – wird von der jungfräulichen Empfängnis Mariens berichtet. Ob ich persönlich das für Unfug halte, ist unerheblich. Millionen Christen und Muslime glauben daran.
MfG B.